08.06.2016

Erneut zu den frühen Angaben von Carsten Schultze

Heute beschäftigte sich das Gericht erneut mit den frühen Angaben von Carsten Schultze nach der Selbstenttarnung des NSU im Jahr 2011.

Zunächst berichtete erneut der Sachverständige Prof. Leygraf, der begutachtet hatte, ob auf Schultze – zur Tatzeit 19/20 Jahre alt – Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Er schilderte noch einmal ausführlich die Angaben, die Schultze ihm gegenüber gemacht hatte. Sein Eindruck von den Schilderungen Schultzes zu seinen Aktivitäten in der Nazi-Szene deckt sich mit der Wahrnehmung vieler aus der Nebenklage: Schultze habe das Ganze als Erlebnis geschildert und die Inhalte beiseitegelassen, „er hat das mehr als Pfadfinderromantik dargestellt.“

Leygraf war auf Antrag der Verteidigung erneut geladen worden und wurde von ihr intensiv befragt – erneut ergab sich nichts, was an den Angaben Schultzes zur Waffenlieferung Zweifel wecken würde. Rechts-Anwalt Klemke sprang aber mal wieder ganz allgemein für die Nazi-Szene in die Bresche, versuchte etwa Zweifel an der These des Sachverständigen zu wecken, in der Szene seien „ausländerfeindliche Parolen“ gerufen worden, oder wunderte sich, wieso der Sachverständige die Band Radikahl, die Schultze damals hörte, als rechtsradikal bewertete – die bekannteste Liedzeile von Radikahl: „Hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um, hisst die rote Fahne mit dem Hakenkreuz“…

Schließlich sagte ein weiterer BKA-Beamter aus, der Carsten Schultze befragt hatte. Auch seine Vernehmung und das übliche langwierige Durchgehen des alten Vernehmungsprotokolls durch den Vorsitzenden Richter ergaben nichts Überraschendes.

Der Verhandlungstermin für den kommenden Dienstag, den 14.6.2016 wurde abgesagt, weil der einzige vorgesehene Zeuge verhindert ist.