Offener Brief an den ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily
Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,
mit Empörung haben die Initiative „Keupstraße ist überall“ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte „Klarstellung“ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen.
Dort heißt es unter anderem:
Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: „Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.“ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck ,,terroristischer Hintergrund“ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den ,,islamistischen Terrorismus” bezogen hat.
Die in der „Klarstellung“ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die „Erkenntnisse … [der] Sicherheitsbehörden … deuten auf ein kriminelles Milieu“ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese „Erkenntnisse“ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung „von oben“ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als „terroristische Gewaltkriminalität“, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei „eindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus“ gemeint gewesen. Eine solche „Erklärung“ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein „schwerwiegender Irrtum“ gewesen sei.
Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.
Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen.
Rechtsanwalt Alkan
Rechtsanwältin Basay-Yildiz
Rechtsanwalt Prof. Behnke
Rechtsanwalt Bogazkaya
Rechtsanwältin Clemm
Rechtsanwalt Dr. Daimagüler
Rechtsanwalt Dr. Elberling
Rechtsanwalt Erdal
Rechtsanwalt Fresenius
Rechtsanwältin Hartmann
Rechtsanwalt Heising
Rechtsanwalt Hoffmann
Rechtsanwalt Ilius
Rechtsanwalt Kara
Rechtsanwältin Kerdi-Elvan
Rechtsanwalt Kolloge
Rechtsanwalt Kuhn
Rechtsanwältin Lex
Rechtsanwältin Lunnebach
Rechtsanwalt Narin
Rechtsanwalt Parlayan
Rechtsanwalt Rabe
Rechtsanwalt Reinecke
Rechtsanwalt Sariyar
Rechtsanwalt Scharmer
Rechtsanwalt Schön
Rechtsanwalt Sfatkidis
Rechtsanwalt Sidiropoulus
Rechtsanwalt Dr. Stolle
Rechtsanwalt Ünlücay