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19.11.2014

Mehr vom „Führungskameraden“ Dalek

Heute wurde die Vernehmung des V-Mannes Kai Dalek fortgesetzt. Die Nebenklage hatte zunächst Gelegenheit, Fragen zu stellen. Ein sichtlich angespannter Vorsitzender Götzl intervenierte immer wieder, beanstandete Fragen der Nebenklage und unterbrach die Befragung.

Nachdem zunächst vom Bayerischen Innenministerium eine restriktive Aussagegenehmigung gekommen war, wurde dem Zeugen mit einem heute verlesenen Schreiben sogar erlaubt, die (Arbeits-)Namen seiner V-Mann-Führer zu nennen.

Der ehemalige V-Mann antwortete zwar erneut sehr weitschweifig, schien aber heute eher bereit, konkrete Angaben zu machen. Über zwei Jahre habe er sehr regelmäßig an den „Mittwochstreffen“ des „Thüringer Heimatschutz“ (THS) teilgenommen. Über alle seine Einsätze und Erkenntnisse habe er am Folgetag telefonisch und danach schriftlich dem Landesamt berichtet. Diese Aussage ist wichtig, weil diese Berichte – die bislang nicht vorliegen – es dem Verfassungsschutz schon damals ermöglicht hätten, die Angaben der „einzigen“ Thüringer Quelle Tino Brandt zu überprüfen.

Es wurde dann der bereits bekannte Spiegel-TV-Film über eine Wehrsportübung in Erfurt 1992 gezeigt, in dem zunächst THS-Mitglieder eine Häuserkampfübung durchführen und anschließend V-Mann Thomas Dienel eine widerliche Hetzrede hält. Dalek gab zu, bei dieser Veranstaltung anwesend gewesen zu sein, wollte aber die Aufrufe zur Gewalt seines V-Mann-Kollegen durch einen Hinweis auf dessen angebliche Alkoholisierung relativieren. Auf nachdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden konnte er aber keine Angaben machen, woran er diese angebliche Alkoholisierung festmachen wollte. In dem Film sind jedenfalls keine Ausfallerscheinungen Dienels erkennbar.

Dalek blieb aber – in klarem Widerspruch zu seiner Angabe gegenüber der Polizei, Brandt habe einen bewaffneten Arm des THS aufgebaut – dabei, er habe in der gesamten Zeit der Beschäftigung mit der Organisation keine einzige Waffe gesehen. Weiterhin gab er aber an, er habe immer gewarnt, dass Brandt eine gefährliche Radikalisierung seines Umfeldes betreibe.
Wie stark der Verfassungsschutz die Naziszene auch weiterentwickelte, wurde deutlich als Dalek auf Frage der Nebenklage angab, er habe seine Nazi-Aktivitäten 1987 im Auftrag des Landesamtes aufgenommen, er habe im Auftrage des Landesamtes auch den Kontakt zu Brandt und dem THS aufgenommen. Die Frage, ob er im Auftrage des Landesamtes den Aufbau des Thule-Netzes betrieben habe, verneinte er nicht, sondern verweigerte die Antwort unter Hinweis auf die eingeschränkte Aussagegenehmigung. Er gab aber an, über das Thule-Netz habe Brandt und unter Umständen auch andere THS-Mitglieder kommunizieren können, auch eine verschlüsselte Kommunikation sei möglich gewesen. Es habe für Uwe Mundlos oder andere THSler auch die Möglichkeit gegeben, über einen anderen Thule-Netz-Betreiber, beispielsweise in Erlangen, Zugang zu bekommen.

Die Aussage verweigerte Dalek auch auf die Frage, ob er dem BayLfV technische Möglichkeiten eingerichtet habe, alle angemeldeten Benutzer des Thule-Netzwerkes zu identifizieren und allen Datenverkehr zu kopieren bzw. zu speichern. Ebenso verweigerte er unter Hinweis auf eine fehlende Aussagegenehmigung die Antwort auf die Frage, ob er in Berlin – wo er vor seinem Umzug nach Bayern gewohnt hat – auch schon für die Behörden gearbeitet habe.
Es ist klar, dass nur die Beiziehung aller beim bayerischen Verfassungsschutz liegenden Unterlagen zu Dalek Antworten auf die aufgeworfenen Fragen bringen kann, unter anderem auf die Fragen, ob Brandt tatsächlich Teile des THS so stark radikalisierte, dass aus diesen heraus der NSU entstand, und ob der NSU das vom V-Mann Dalek betriebene Thule-Netzwerk zur Kommunikation im Untergrund benutzte.

23.09.2014

V-Mann Brandt: den Verfassungsschutz haben Straftaten der Naziszene nicht interessiert

Zunächst wurden heute ein Polizeibeamter und ein Richter aus Zwickau befragt, die die alte Frau vernommen hatten, die nur durch Zufall unverletzt aus dem brennenden Haus in der Frühlingsstraße geholt wurde.

Die Verteidigung Zschäpe versuchte mit großem Aufwand, die richterliche Vernehmung als fehlerhaft darzustellen, obwohl sich aus dieser lediglich ergibt, dass die alte Dame nicht mehr aussagefähig war. Dem Vernehmungsbeamten, der die Frau kurz nach der Tat vernommen hatte, versuchten die Zschäpe-Verteidiger eine Bestätigung zu entlocken, dass Zschäpe beim Verlassen des Hauses noch kurz bei der alten Dame geklingelt hatte. Juristisch könnte eine solche Feststellung allerdings nur ergeben, dass Zschäpe davon ausging, dass die alte Frau zu Hause war – und damit in dem Bewusstsein handelte, dass die alte Frau sterben könnte. Ein strafbefreiender Rücktritt kann aus einem einfachen Klingeln an der Haustür jedenfalls nicht abgeleitet werden.

Die Vernehmung des Zeugen Tino Brandt wird planmäßig morgen fortgesetzt. Wir werden morgen zusammenfassend berichten. Berichtenswert sind allerdings bereits zwei Aussagen des langjährigen V-Mannes Brandt, die deutlich machen, wie der Verfassungsschutz in Deutschland arbeitet, wenn es um Nazis geht.

Zu seiner „Nachrichtenehrlichkeit“ gab Brandt an, er habe sich in den Gesprächen mit dem LfV nicht weiter zu Straftaten geäußert. Den Verfassungsschutz habe das auch nicht interessiert, für den sei die Aufklärung von „Diskoschlägereien“ nicht interessant gewesen und habe nie nach Straftaten der Naziszene gefragt.

Außerdem habe er bereits in den frühen 1990ern einen „Führungskameraden“ aus der militanten Neonazi-Szene gehabt, dem er beispielsweise das Anwerbegespräch mit dem Thüringer LfV melden musste. Sein Führungskamerad sei Kai Dalek gewesen, von dem heute bekannt ist, dass er selbst V-Mann des Landesamtes Bayern war. Dalek sei Teil des bundesweiten Netzwerkes „Gesinnungsgemeinschaft der neuen Front“ (GdnF) unter Führung des Hamburger Neonazis Christian Worch gewesen und innerhalb der GdnF für die „Führung“ der Thüringer Szene zuständig gewesen.

Die deutschen Verfassungsschutzämter haben mehr als ein Jahrzehnt lang behauptet, es gäbe keinerlei bundesweite Organisation der militanten Neonaziszene, die im Hintergrund der verschiedenen Parteien die Aktivitäten koordiniert habe. Antifaschistische Gruppen hatten immer wieder auf die Bedeutung der GdnF hingewiesen. Die Vernehmung heute bewies erneut, dass sie hiermit Recht hatten – selbst Gruppen wie Blood and Honour wurden aus diesem im Hintergrund wirkenden Netzwerk heraus beeinflusst und gesteuert.