Archiv für den Tag: 29. Juni 2017

29.06.2017

Ein weiterer abgelehnter Beweisantrag, ein weiterer Befangenheitsantrag

Die „Alt-VerteidigerInnen“ der Angeklagten Zschäpe erklärten heute, sie hätten keine Fragen an den Sachverständigen Prof. Saß. Damit konnte nach insgesamt 6 Monaten, in denen er immer wieder Fragen zu seinem Gutachten beantwortete, seine Befragung endlich abgeschlossen werden. Die VerteidigerInnen kündigten an, ihren Antrag auf ein weiteres Sachverständigengutachten noch zu substantiieren, dafür wird ihnen nun bis nächste Woche Zeit gegeben.

Die Verteidigung Wohlleben dagegen versuchte sich mal wieder mit verschwörungstheoretischen Anträgen: an Handschuhen, die beim Verfassungsschützer Andreas Temme gefunden wurden, seien Schmauchspuren gefunden worden, die der Mordmunition entsprächen. Dass alle anderen Beweismittel es ausschließen, dass Temme der Schütze war, ließ die Verteidigung unerwähnt. Auch dieser Antrag wird also abgelehnt werden. Weiterlesen

29.06.2017 Presseerklärung

Parlamentarische Aufklärung muss weitergehen

Presseerklärung von Nebenklagevertreter_innen zum Abschlussbericht des zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages:

„Der Ausschuss zieht die falschen Schlüsse aus dem von ihm festgestellten Vorgehen und der Mitverantwortung der Verfassungsschutzämter.“

Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss hat, der Aufklärungsblockade des Bundesamtes für Verfassungsschutz und dem zum Teil zu zaghaften Umgang mit den Verfassungsschutzbehörden zum Trotz, einige wichtige Zwischenergebnisse für die Frage unserer Mandant_innen nach der staatlichen Mitverantwortung gebracht.

Denn der Ausschuss hat zum einen nachgewiesen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unmittelbar nach dem Untertauchen von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in die Suche nach diesen eingebunden war und dass das NSU-Kerntrio und seine Unterstützer_innen von V-Leuten, insbesondere auch des Bundesverfassungsschutzes, umgeben waren. Die Meldungen der V-Leute zum Trio lagen auch dem Amt vor und Mundlos war sogar bei einem V-Mann des Bundesamtes, Ralf M., als Bauarbeiter angestellt. Der Ausschuss zieht daraus den Schluss, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz den Aufenthaltsort des NSU-Kerntrios zumindest hätte kennen müssen. Weiterlesen