21.06.2017

Ausgerechnet die Verteidigung Wohlleben versucht die Entpolitisierung der rassistischen Mordserie

Heute führte die Verteidigung Wohlleben erneut zu ihrem Antrag auf einen psychiatrischen Sachverständigen zu Mundlos und Böhnhardt aus. Mit dem Antrag soll nun, so Verteidiger Klemke, bewiesen werden, dass Mordmotiv von Böhnhardt und Mundlos für die Morde nicht „Ausländerhass“, sondern reine „Mordlust“ gewesen sei. Diese wiederum habe in der dissozialen Persönlichkeitsstörung von Mundlos in Böhnhardt gewurzelt und sei zudem für Dritte nicht erkennbar gewesen. Diese Motivation hätten Böhnhardt und Mundlos dann im NSU-Bekennervideo mit der Angabe, aus „Ausländerhass“ gehandelt zu haben, „bemäntelt“.

Natürlich wird die Verteidigung mit diesem Versuch rechtlich keinen Erfolg haben – so stellte die Bundesanwaltschaft in einer kurzen Erwiderung fest, dass natürlich auch ein „dissozialer“ Täter Mordmotive wie etwa Rassismus bilden kann, weswegen ein Gutachten das Gericht ohnehin nicht weiterbringen würde. Und auch politisch wird diese Strategie nicht aufgehen, ist doch zu deutlich, was Nebenklägervertreter Yavuz Narin ausführte: dass genau die Aspekte, die Klemke zur Begründung seiner pseudo-psychiatrischen „Diagnose“ anführte, etwa die Entmenschlichung der Opfer, das völlige Fehlen von Empathie und ein Hang zur „Selbststilisierung bzw. Selbstheroisierung“, schlicht Ausdruck der menschenverachtenden nationalsozialistischen Ideologie sind, der Böhnhardt und Mundlos anhingen.

Einer Ideologie im Übrigen, der entgegen der Beteuerungen der Verteidigung auch Wohlleben selbst anhing und anhängt – das zeigt etwa das 2011 bei ihm gefundenen T-Shirt mit einem Foto der Schienen zum Konzentrationslager Auschwitz über dem Schriftzug „Eisenbahnromantik“, das Wohlleben augenscheinlich als Schlaf-Shirt gedient hatte. Nichtsdestotrotz versucht die Verteidigung immer wieder, ihren Mandanten als friedliebenden National-Demokraten darzustellen.

Gleichzeitig lässt sie aber auch kaum eine Gelegenheit aus, in Anträgen und Stellungnahmen Propaganda im Sinne der NPD und anderer Nazi-Kameraden Wohllebens außerhalb des Gerichtssaals zu machen, und konnte sich daher auch meist der Zustimmung genau dieser Szene sicher sein. Anders heute: der Mitangeklagte André Eminger, in dessen Wohnzimmer ein selbstgezeichnetes Bild von Böhnhardt und Mundlos mit der Unterschrift „Unvergessen“ hing, war von der Entpolitisierung seiner beiden Helden sichtlich alles andere als begeistert, nahm die Verlesung des Antrags mit verschränkten Armen und verächtlichem Gesichtsausdruck zur Kenntnis.

Die Verhandlungstage am Donnerstag sowie nächsten Dienstag und Mittwoch fallen aus, es geht weiter am Donnerstag, 29.06. mit dem Sachverständigen Prof. Saß.