09.11.2017

Beginn der Plädoyers verzögert sich weiter

Auch heute verhandelte das Gericht nur kurz, auch heute konnten die Plädoyers der Nebenklage nicht beginnen. Das Gericht lehnte zunächst den Beweisantrag auf Vernehmung des Vermieters der Garage in Jena (vgl. den Bericht vom 25.10.2017) ab – auf die dort unter Beweis gestellten Tatsachen komme es für die Entscheidung aus tatsächlichen Gründen nicht an.

Danach ging es erneut um die rechtlichen Hinweise, die das Gericht vor einigen Wochen an Zschäpe erteilt hatte. Inhaltlich ging es in diesen Hinweisen vor allem um Fragen der Konkurrenzverhältnisse, also u.a. darum, ob die Beteiligung Zschäpes an den einzelnen Mord- und Raubtaten des NSU jeweils auch als einzelne Taten der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung zu werten sind – eine sehr formale Frage, die auch auf die Höhe der Gesamtstrafe am Ende keinen Einfluss haben wird. Die Verteidigung nutzt auch diesen Aspekt zur Verzögerung aus: Zschäpe-Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm hatten insoweit in der letzten Prozesswoche eine weitere Erklärung gefordert, nachdem ihnen diese heute vom Gericht erteilt wurde, teilten sie mit, sie wollen darauf „prozessual reagieren“, würden das aber erst bis nächste Woche schaffen. Der Vorsitzende unterbrach daher die Sitzung kurz nach 11 Uhr.

Weiter geht es am nächsten Mittwoch, 15.11.2017.