Plädoyer der Bundesanwaltschaft 8. Tag: vollständige Mitschrift
Vorsitzender:
An den Angeklagten Eminger ergehen entsprechend dem Antrag der Bundesanwaltschaft folgende rechtlichen und tatsächlichen Hinweise nach § 265 StPO:
Tatsächlicher Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich des Überfalls am 30.11.2000 in Betracht kommt, dass die im Schalterraum verbliebene Angestellte M. das Geld an den zweiten Täter übergab.
Und rechtliche Hinweise: es wird darauf hingewiesen, dass statt der rechtlichen Würdigung in der Anklage [bei den beiden Überfällen statt Beihilfe zum einfachen Raub Beihilfe zum schweren Raub und zur schweren räuberischen Erpressung in Frage kommt.]
Vorsitzender: Wenn dann keine weiteren Erklärungen und Anträge, schließe ich die Beweisaufnahme und erteile das Wort der Bundesanwaltschaft. Weiterlesen