Plädoyer der Bundesanwaltschaft 7. Tag: vollständige Mitschrift
OStA Weingarten: Herr Vorsitzender, hoher Senat, sehr geehrte Damen und Herren Verfahrensbeteiligte, ich setze jetzt fort mit dem Schlussvortrag zum Angeklagten Holger Gerlach im Tatsächlichen. Herr Vorsitzender, ich gehe davon aus, dass ich die Zeit des ersten Blocks nicht mehr voll ausschöpfen werde. Nach unserer Vorstellung würde die Kollegin Greger sofort im Anschluss fortsetzen.
Ich war stehen geblieben gestern, wegen Schwächlichkeiten in der Stimme, bei der Zusammenfassung von vier Gesichtspunkten, aus denen ich dann für die Bundesanwaltschaft den Schluss gezogen habe, dass jedenfalls in der Kumulation der vorliegenden Erkenntnisse beim Angeklagten Gerlach kein Weg an der konkreten Einsicht vorbei geführt hat, dass sich seine Freunde zusammengeschlossen haben, um zur Durchsetzung ihrer politischen Vorstellungen auch Tötungsdelikte gegen missliebige Mitglieder der Gesellschaft – darunter auch in Deutschland lebende Menschen nicht-deutscher Herkunft – unter Verwendung von Schusswaffen zu begehen werden. Die entgegenstehende Einlassung des Angeklagten Gerlach, der dieses Risiko nicht [gesehen haben will, stellt] nichts als eine reine Schutzbehauptung dar. Weiterlesen