Thüringer Landtag beschließt Entschädigungsfonds für die Opfer und Betroffenen von Taten des NSU
Die unterzeichnenden Nebenklagevertreter von Angehörigen und NSU-Opfern begrüßen insbesondere auch im Namen ihrer Mandanten die Errichtung eines Opferentschädigungsfonds und die Errichtung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung für die Opfer des NSU.
Thüringen hat mit dem Entschädigungsfonds für die Betroffenen spürbare Konsequenzen aus dem Bericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtages gezogen. In diesem Bericht hatte der Freistaat Thüringen die politische und moralische Verantwortung übernommen und Amtspflichtverletzungen seiner Beamten festgestellt. Thüringen hatte auch sämtliche relevante Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz dem ersten Bundestagsuntersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt – im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die sogar versuchten, die Aktenanlieferung durch Thüringen zu verhindern und den die Akten transportierenden Lastwagen auf dem Weg nach Berlin zu stoppen.
Dieses um Aufklärung bemühte und Verantwortung übernehmende Verhalten setzt sich deutlich positiv ab vom Umgang anderer Bundesländer, zum Beispiel des Freistaates Sachsen. Der Mehrheitsbericht des ersten sächsischen Untersuchungsausschusses zum NSU hat trotz offensichtlicher Fehler sächsischer Sicherheitsbehörden, die das Leben der Mitglieder des NSU in Sachsen über 13 Jahre ermöglichten, keinerlei Verantwortung übernommen.