04.10.2017

Weitere Befangenheitsanträge, und: die Hauptverhandlung am 05.10.2017 und in der kommenden Woche wird abgesetzt

Die Hauptverhandlung am heutigen Tage konnte nicht mit den Plädoyers der Nebenklage fortgeführt werden, weil es die verschiedenen zuständigen Spruchkörper beim OLG München nicht geschafft haben, rechtzeitig vor der heutigen Hauptverhandlung über alle gestellten Befangenheitsanträge zu entscheiden.

Der Vorsitzende musste aber am heutigen Tage weiterverhandeln, um die Unterbrechungsfrist von drei Wochen einzuhalten. Er verfügte daher, dass heute trotz der gestellten Befangenheitsanträge weiter verhandelt werde, um rechtliche Hinweise zu erteilen. Diese rechtlichen und tatsächlichen Hinweise wurden dann auch erteilt, sie folgten im Wesentlichen den Anträgen der Bundesanwaltschaft aus dem Plädoyer und müssen hier nicht näher ausgeführt werden.

In den Verhandlungspausen schoben die Verteidigungen Eminger und Wohlleben mehrere weitere an den Haaren herbeigezogene Befangenheitsanträge nach.

Da über alle Befangenheitsanträge entschieden werden muss, bevor es mit den Plädoyers der Nebenklage losgehen kann, setzte der Vorsitzende die weiteren Verhandlungstermine morgen und nächste Woche ab. Weil danach ohnehin eine Woche ohne geplante Verhandlungstage liegt, wird das Verfahren also erst am 24.10.2017 weitergehen.