Die Verhandlung drehte sich heute im Wesentlichen um den Mordanschlag in Heilbronn. Geladen waren KHK Tiefenbacher vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg und KOK Giedke vom BKA, dessen Vernehmung bereits vergangene Woche begonnen wurde. Tiefenbacher hatte den Abschlussvermerk des LKA im Februar 2012 geschrieben, der Giedke als Grundlage für den Abschlussbericht des BKA gedient hatte. Die Befragungen brachten nur wenige Erkenntnisse, weil die konkreten Ermittlungen von anderen, insbesondere von einer Polizeibeamtin, durchgeführt wurden und Tiefenbacher und Giedke nur deren Berichte zusammengefasst hatten.
So hatte Tiefenbacher etwa geschrieben, es sei davon auszugehen, dass mindestens einer der Täter Ortskenntnisse und einen klaren Bezug zu Heilbronn habe. Auf Nachfrage sagte er heute, dies sei die Einschätzung der Kollegen gewesen, die die Fallanalyse gemacht hätten, er habe das nicht geteilt und könne nichts dazu sagen. Aus seinem Bericht wurden solche Zweifel jedoch nicht deutlich. Auch Formulierungen wie „Hinweisgeber beobachtete Neger, wie er einen Gegenstand in einen Pkw Smart, der mit 4 Negern besetzt war, hineinreichte“, habe er einfach so übernommen. Ganz abgesehen von dem rassistischen Tonfall, der offensichtlich unter den Polizeibeamten normal war – es wird deutlich, dass diese Abschlussberichte für die Beweisaufnahme keine Rolle spielten.
Beide Befragungen wurden daher schnell beendet. Die Polizeibeamtin, die die Ermittlungsarbeit tatsächlich durchgeführt und koordiniert hat, wird nunmehr als Zeugin gehört werden müssen.
Zum Abschluss reichte die Nebenklage das Vernehmungsprotokoll des Zeugen zur Akte, der angibt, 2004 habe er vom Angeklagten Wohlleben eine Pistole bekommen im Tausch gegen ein Werkzeug zur Überwindung von Wegfahrsperren (s. die Berichte vom 14.01.2014 und vom 08.01.2014). Der Zeuge war am 21.03.2013 durch eine Bundesanwältin in Polen vernommen worden. Die Generalbundesanwaltschaft hatte der Vernehmung des Zeugen widersprochen und mitgeteilt, es habe sich keine mögliche Verbindung zum Münchener Verfahren ergeben.
Die Zeugenvernehmung – die die Nebenklage damit gegen den Willen der GBA erhalten hat und die dem Gericht bislang nicht vorlag – belegt allerdings das Gegenteil: Nicht nur bestätigt der Zeuge seine Angaben zum Waffenhandel mit Wohlleben. Er gibt weiter an, Wohlleben sei in Begleitung gewesen, und identifiziert mit einiger Sicherheit Enrico Theile als den Begleiter. Dieser war laut Anklage bereits an der Beschaffung der Ceska mit Schalldämpfer beteiligt und wird im Münchener Verfahren in Kürze als Zeuge vernommen. Eine Beteiligung von Theile an dem Geschäft im Jahr 2004 würde sehr dafür sprechen, dass auch dieses Geschäft für den NSU vorgenommen wurde. Die Methode der Bundesanwaltschaft, einfach Gericht und Beteiligten Beweismaterial vorzuenthalten und immer wieder zu behaupten, das Material habe keinen Bezug zum Münchener Verfahren, ist zur Zeit nicht besonders erfolgreich.