Weiteres Theater der Verteidigung Wohlleben
Heute legte mal wieder die Verteidigung Wohlleben das Verfahren lahm, und zwar mal wieder mit einem unbegründeten Befangenheitsantrag: das Gericht hatte beschlossen, heute weiter zu verhandeln und nicht abzuwarten, bis über den Befangenheitsantrag von gestern entschieden ist. Das ist ein ganz normales Vorgehen, wie es auch die Strafprozessordnung vorsieht. In der Begründung dieses Beschlusses vermeint aber nun die Verteidigung Wohlleben weitere Befangenheitsgründe zu finden. Das ist genauso lächerlich, wie es klingt – der Antrag von heute ist (wie auch der von gestern) vollkommen unbegründet und wird zurückgewiesen werden.