16.11.2016

Befangenheitsanträgchen der Verteidigung Wohlleben und: hat der V-Mannführer „Görlitz“ vor dem OLG München gelogen?

Ein Beweisantrag der Nebenklage, mit dem die Beiziehung und Verlesung eines Vermerks zu dem Treffen zwischen dem Brandenburger V-Mannführer Görlitz und dem V-Mann Carsten Szczepanski am 25.08.1998 beantragt wurde, legt nahe, dass Görlitz das OLG bei seiner Vernehmung belogen hat (zu seinen Vernehmungen vgl. die Berichte vom 16.06.2016, 02.03.2016, 29.07.2015 und 01.07.2015.) 

Konkret geht es um folgendes: Der wegen einer rassistischen Gewalttat zu einer langen Haftstrafe verurteilte Carsten Szczepanski wurde vom Brandenburgischen Landesamt angeworben und hatte offensichtlich unter anderem den Auftrag, die sächsische „Sektion“ von Blood and Honour nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe auszuspionieren. Auf einem Handy, dass das Landesamt Szczepanski zur Verfügung gestellt hatte, kam eine SMS „Was ist mit dem Bumms?“, vermutlich von dem Chemnitzer Blood and Honour-Aktivisten Jan Werner – ein Hinweis auf eine versuchte Waffenbeschaffung. Görlitz hatte nun im Gericht angegeben, zu diesem Zeitpunkt sei das alte Diensttelefon bereits zurückgegeben und ausgeschaltet gewesen, er habe daher von der SMS gar nichts mitbekommen. Aus dem jetzt in Rede stehenden Vermerk dagegen ergibt sich – so der Beweisantrag –, dass diese Aussage von Görlitz falsch ist, das Telefon vielmehr noch lange angeschaltet und in Betrieb war. Zudem wurde dem Antrag zu Folge ein Treffen zwischen Szczepanski und Jan Werner verabredet: wurde dort womöglich eine Waffe übergeben?

Der Vorsitzende zeigte sich wenig erfreut über diesen Antrag. Weil dem Antrag eine Kopie des in Rede stehenden Vermerks beigefügt war, die mit einem Stempel „Geheim“ versehen ist, ordnete Götzl allerdings an, dass der Antrag und der Vermerk nicht kopiert und an die Verfahrensbeteiligten ausgegeben wird. Erst wolle er prüfen, wie mit der möglichen Geheimhaltung des Vermerks umzugehen sei. Ein weiteres Mal also blockiert der Vorsitzende die Beweisaufnahme.

Im Anschluss kündigte der Vorsitzende an, einige Dokumente verlesen zu wollen, was in einem weiteren sinnlosen Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben mündete. Auf Drängen der Bundesanwaltschaft wurde der Verhandlungstag morgen nicht abgesagt, es soll weiterverhandelt werden.