OLG München: Mal wieder „kurzer Prozess“-Tag
Kaum eine Stunde dauerte der Verhandlungstag heute. Die Vernehmung der einzigen Zeugin, der BKA-Beamtin Pflug, die schon des Öfteren von ihren Ermittlungen berichtet hatte, ging schnell: Sie hatte eine Datei mit einem Lied der Band Böhse Onkelz auf der Festplatte des Rechners des Angeklagten Wohlleben untersucht. Und da sie sich „sehr eng an den Beweisbeschluss gehalten“ hatte, konnte sie lediglich berichten, dass es sich bei der Datei um eine Kopie einer schwarzgebrannten Sammel-CD handelte, auf der das Lied „Türken raus“ der Band in sehr schlechter Qualität enthalten war. Um dies zu beweisen, wurde der Song auch gleich noch abgespielt.
Sonderbarer Weise hatte die Beamtin ansonsten keinerlei Ermittlungen durchgeführt, sie wusste insbesondere nicht, wie der gesamte Text des (indizierten) Songs lautet – und das obwohl das BKA bereits 2007 in einem Vermerk festgestellt hatte: „Aus dem Text lässt sich schließen, dass mit dieser Parole eine konkludente Aufforderung an alle Deutschen verbunden ist, diejenigen Türken, die nicht freiwillig gehen, rauszuschmeißen: “[…] raus aus unserem Land.” Es besteht der Verdacht der Strafbarkeit gemäß § 130 Abs.1 Nr.1, 2 StGB.“ So viel zur Aussage, der Angeklagte Wohlleben sei nicht ausländerfeindlich eingestellt (gewesen).
Die Bundesanwaltschaft beantragte noch, den zweiten Nazi-Propaganda-Antrag der Verteidigung Wohlleben zum Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess abzulehnen, und schon war die Verhandlung vorbei.