30.11.2016

Mehr zur Ausspähung der Synagoge – Verteidigung Zschäpe „irritiert“ von Beweisaufnahme

Heute dauerte die Hauptverhandlung geringfügiger länger als gestern – etwa 70 Minuten befasste sich das Gericht mit der Aussage eines Berliner Wachpolizisten, der Zschäpe und Mundlos im Mai 2000 beobachtet hatte, wie sie mit zwei weiteren Personen in einem Café direkt neben der Berliner Synagoge in der Rykestraße saßen und sich mit Stadtplänen beschäftigten. Nachdem sowohl der Zeuge selbst (s. den Beitrag vom 26.10.2016) und der Polizeibeamte, der ihn vernommen hatte (s. den Beitrag vom 23.11.2016) seine damalige Aussage im Kern bestätigten, sich aber nicht mehr an alle Details erinnerten, war heute erneut der Zeuge selbst geladen. Das Gericht verlas, wie schon gestern angekündigt, Teile des Protokolls seiner Vernehmung aus dem Jahr 2000 „zur Gedächtnisunterstützung“. 

Nun ist es nichts Neues, dass der Vorsitzende Richter Götzl Zeugen große Teile ihrer früheren Vernehmungen vorliest – bisher geschah dies allerdings immer in der Form des Vorhalts – als Beweis eingeführt wird dann nicht der vorgelesene Text selbst, sondern das, was der Zeuge daraufhin angibt. Mit einer „ergänzenden Verlesung“, wie sie heute durchgeführt wurde, wird dagegen der Inhalt des verlesenen Vernehmungsprotokolls selbst eingeführt. Das macht deutlich, dass der Senat auf die Aussage des Zeugen großen Wert legt und sie wahrscheinlich auch seinem Urteil zu Grunde legen will – nachvollziehbar, legt die Angabe des Zeugen doch eine direkte Einbindung Zschäpes in die Ausspähung möglicher Anschlagsziele nahe. (Insofern ist es auch bezeichnend, dass die Thematik erneut erst auf Antrag der Nebenklage berücksichtigt wurde, selbst eine erneute Vernehmung des Zeugen nach Selbstenttarnung des NSU 2011 hatte man für überflüssig gehalten.)

Aus Sicht der Verteidigung hätte es nun nahegelegen, zumindest zu versuchen, sich gegen diese Einführung eines recht zentralen belastenden Beweismittels zur Wehr zu setzen. Das fand indes nicht statt – RA Stahl teilte mit, man sei „irritiert“ über das Vorgehen des Vorsitzenden, nahm indes eine Beanstandung auch gleich wieder zurück.

Kurz nach der Verlesung beendete der Vorsitzende den Hauptverhandlungstag kurz vor 11 Uhr. Auch für morgen ist nur ein sehr eingeschränktes Beweisprogramm vorgesehen – womit sich erneut zeigt, dass die lange Dauer dieses Prozesses nicht v.a. auf Anträge der Nebenklage zurückzuführen ist, sondern dass z.B. die schleppende Prozessführung des Gerichts einen entscheidenden Anteil hat.