03.07.2018

Urteilsverkündung am Mittwoch, 11.07.2018. Letzte Worte der Angeklagten ohne Überraschungen.

Heute war die Publikums- und Pressetribüne bis auf den letzten Platz gefüllt. Bevor das Gericht allerdings den Angeklagten die Gelegenheit zum letzten Wort geben konnte, meldete sich zunächst Rechtsanwalt Erdal zu Wort: er hatte im Februar beantragt, dass zur Urteilsbegründung das Kruzifix im Gerichtssaal abgehängt werde; diesen Antrag hatte der Vorsitzende Richter erst gestern abgelehnt. Erdal rief dagegen nun den gesamten Senat an, blieb aber erfolglos.

Der heutige Antrag wurde von einigen als Störung so kurz vor der Urteilsverkündung wahrgenommen – aus unserer Sicht ist die Aufforderung an das Gericht, auch insofern der staatlichen Neutralitätspflicht nachzukommen, vollständig richtig. Ebenso richtig war es dann, nach der Ablehnung durch den Vorsitzenden gestern das Thema heute noch einmal zu thematisieren.

Es kam dann zu den letzten Worten der Angeklagten. Zschäpe sagte relativ zu Beginn ihrer Ausführungen, ihr kurz nach der Festnahme gesagter Satz „ich habe mich nicht gestellt, um nichts zu sagen“ sei keine Phrase für Sie – und widerlegte diese Behauptung dann sogleich, indem sie nichts Relevantes mitteilte. Ihr letztes Wort fügte sich vielmehr vollständig in die in die bisherige Linie ein: viel Selbstwahrnehmung als Opfer von Nebenklage, Bundesanwaltschaft und Medien und wenige hingerotzte Worte der Entschuldigung an die Hinterbliebenen. Ebenso blass und wenig glaubhaft dann auch ihre Angaben zu ihrer angeblichen Distanzierung von neonazistischer Gesinnung: sie akzeptiere die Meinung und Gesinnung der anderen Angeklagten, habe für sich aber entschieden, dass „rechtes Gedankengut“ keine Rolle mehr spiele.

Die letzten Worte der anderen Angeklagten waren kürzer: Gerlach entschuldigte sich erneut, dass auch sein Handeln – dass er nicht habe „Nein sagen“ können – das Leiden der Angehörigen vergrößert habe, und schloss, er hoffe auf ein gerechtes Urteil. Wohlleben verwies auf seine Einlassung aus dem Dezember 2015 und das Plädoyer seiner Anwälte – das mit den Hitlerzitaten usw. Und Carsten Schultze bezog sich vor allem auf das Treffen mit der Familie Boulgarides und die Rückmeldungen mehrerer Nebenkläger_innen und -vertreter_innen, die ihm seine Reue ab- und seine Entschuldigung angenommen hatten. Die Schuld, die er auf sich geladen habe, lasse sich nicht abtragen, aber er werde weiter so an sich arbeiten, als wäre das möglich.

Die Urteilsverkündung wird am Mittwoch, 11.07.2018, um 9.30 Uhr beginnen, es erscheint gut möglich, dass sie auch noch am Donnerstag andauern wird. Unter dem Motto „kein Schlussstrich“ wird während des gesamten 11.07. eine Kundgebung vor dem Gericht mit anschließender Demonstration stattfinden, auch in vielen anderen Städten sind für den „Tag X“ selbst oder den Samstag, 14.07. Demonstrationen angekündigt, die deutlich machen sollen, dass mit dem Urteil des Oberlandesgerichts die Aufklärung und Aufarbeitung des NSU-Komplexes nicht abgeschlossen sein kann und darf.