Revisionen gegen das Urteil
Zwei Wochen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München hat das Gericht mitgeteilt, wer alles Revision gegen das Urteil eingelegt hat: alle fünf Angeklagten fechten das Urteil an, die Bundesanwaltschaft nur hinsichtlich des Teilfreispruchs von André Eminger. Von Seiten der Nebenklage sind keine Revisionen eingelegt worden – Revisionen der Nebenklage sind aber auch ohnehin nicht zulässig, wenn und soweit Angeklagte verurteilt wurden. Vertreter_innen der Nebenklage können sich aber im Verfahren über die Revisionen der anderen Parteien äußern.