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30.09.2015

Ablehnung weiterer Beweisanträge – OLG verweigert weitere Aufklärung

Die ersten ZeugInnen heute waren zwei PolizeibeamtInnen, die den Taxifahrer befragt hatten, der angab, er habe im Juni 2011 Beate Zschäpe von der NSU-Wohnung in Zwickau zum Bahnhof gefahren – diese Fahrt entsprach einer Internetrecherche auf dem Rechner Zschäpes zu einer Zugverbindung zum Wohnort des Angeklagten Gerlach (vgl. den Bericht vom 02.09.2015). Sie gaben an, der Zeuge habe seine Erinnerung so geschildert, wie in ihrem Vermerk niedergelegt – er habe Zschäpe am Morgen des 16.6.2011 morgens zum Bahnhof gebracht, außerdem habe er einige Wochen vorher einmal Uwe Böhnhardt gefahren. Die Versuche von Zschäpe-Verteidiger Rechtsanwalt Stahl, Widersprüche in die BeamtInnen hineinzufragen, zeichneten sich wieder einmal mehr durch Aufgeregtheit als durch Substanz aus. Weiterlesen

06.11.2014

Blood and Honor und Combat 18 in Dortmund

Die Nebenklage stellte heute wichtige Beweisanträge zur möglichen Tatbeteiligung der Dortmunder Naziszene unter anderem am Mord an Mehmet Kubaşik. Zum Zeitpunkt der NSU-Morde existierte in Dortmund eine gut organisierte, militante Naziszene. Um die Band Oidoxie trat unter dem Namen „Streetfighting Crew“ eine fest organisierte Gruppe auf. Um diese Gruppe wurde auch eine „Combat 18“-Gruppe aufgebaut, die aus der Ideologie von Blood and Honour den bewaffneten Kampf als Ziel anstrebte. Die Gruppen waren fest eingebunden in das bundesweite und internationale Blood and Honour-Netzwerk und hätten über diese Verbindung, beispielsweise aus Belgien, Waffen beziehen können.

Als Zeuge gehört werden soll unter anderen der Neonazi und V-Mann des Verfassungsschutzes Sebastian Seemann. Dieser wurde bereits am 13. Dezember 2011 vernommen und machte Angaben über den Aufbau einer Combat-18-Zelle in Dortmund durch den Sänger der Band Oidoxie. Zu einer Zeit, als in der Öffentlichkeit noch nicht über die „Turner Tagebücher“ diskutiert wurde, wies der Zeuge Seemann darauf hin, dass die „Mordserie an den türkischen und dem griechischen Einzelhändlern“ der Beschreibung von Anschlägen aus den Turner Tagebüchern entspricht. Außerdem machte der Zeuge Seemann konkrete Angaben über die mögliche Herkunft der beiden Mordwaffen, nämlich der umgebauten Bruni, die in 9 der NSU-Morde zum Einsatz kam und der TT33 (Mordfall Heilbronn),und bat darum, Bilder dieser Waffen vorgelegt zu bekommen, um seine Angaben konkretisieren zu können.

Seemann nahm zusammen mit seinem guten Freund Michael Berger, der am 16. Juni 2000 drei Polizisten in Dortmund erschoss, an Schießübungen teil .Der Zeuge Robin Schmiemann, der zwischenzeitlich Briefkontakt zu Beate Zschäpe hatte, gab an, dass ihn der Zeuge Seemann zu einem Raubüberfall am 2. Februar 2007 angestiftet und ihm dafür die Waffe besorgt habe. Mit dieser Waffe schoss Schmiemann auf einen tunesischen Kunden im Laden.

Über die gestellten Beweisanträge soll auch überprüft werden, inwieweit Seemann bereits 1997 Kontakt zu einzelnen Angeklagten bzw. zum NSU hatte. Der Aufbau einer „Combat 18“ Zelle in Dortmund mit Zugang zu Waffen im Jahr 2006 ist ein Indiz dafür, dass es Verbindungen zwischen dem NSU und militanten Neonazizellen in Dortmund gegeben hat, über die Informationen über Dortmund als möglichen Tatort des NSU geflossen sind. Bis heute ist nicht nachvollziehbar, wie die NSU-Mörder den Tatort in Dortmund ausspioniert haben. Unterlagen, aus denen sich eine sorgfältige Ausspähung des Tatortes ergäben, wurden nicht gefunden.

Als weiterer Zeuge soll der Sänger und Anführer der 1995 gegründeten Dortmunder Neonaziband „Oidoxie“ gehört werden.Die Band „Oidoxie“ gehörte zum „Blood and Honour“-sowie zum “Combat 18“-Netzwerk, also der Organisation, die nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme das Trio unmittelbar nach deren Untertauchen in Sachsen unterstützt hat. Es ist daher davon auszugehen, dass dasselbe Netzwerk zumindest Teil eines Unterstützerumfeldes gewesen ist, welches die Täter bei den Morden vor Ort –in diesem Fall in Dortmund -unterstützt hat.

Es ist unklar, ob der Senat diesen Anträgen, sowie den weiteren Anträgen, die insbesondere auf Beiziehungen von Akten zu den genannten Personengruppen gerichtet sind, nachkommen wird – eine solche Beweisaufnahme wäre eine endgültige Absage an die in der Anklage vertretene These, der NSU sei eine isolierte Gruppe gewesen und habe nur aus drei Personen und wenigen Unterstützern bestanden. Der Senat würde sich damit noch klarer ,als bislang ohnehin schon geschehen, gegen die Bundesanwaltschaft positionieren. Allerdings drängt sich diese Beweisaufnahme durchaus auf und der Senat hat inzwischen mehrfach ein tiefergehendes Interesse an den Verbindungen zwischen dem NSU und militanten Naziorganisationen wie Blood and Honour entwickelt.

Ein Dortmunder Polizeibeamter, der in der Nacht nach der Tat in Dortmund einen telefonischen Hinweis notiert hatte, konnte sich zwar an nichts erinnern, war aber sicher, dass alles was er damals notiert hat richtig war.

Die Fortsetzung der Vernehmung des ehemaligen Mitglieds des THS und Gewährsperson des Thüringer Verfassungsschutzes Andreas Rachhausen (vgl. blog vom 23.07.2014) brachte in der Sache keinen Fortschritt. Rachhausen war laut des damaligen Leiters des polizeilichen Staatsschutzes in Saalfeld-Rudolstadt „einer der gefährlichsten Rechtsextremisten zu der damaligen Zeit“. In seinen Vernehmungen spielte Rachhausen seine Aktivitäten herunter. Er hatte sich selbst über einen längeren Zeitraum einem Haftbefehl entzogen und war in Belgien, USA und Dänemark untergetaucht. Festgenommen wurde er schließlich 1994 bei dem auf der Flucht vor der deutschen Justiz nach Dänemark verzogenen Holocaustleugner Thies Christophersen, dem er, so seine Aussage, beim Versandt von Zeitungen half. Die Thüringer Naziszene war bereits zu diesem Zeitpunkt bundesweit und international vernetzt und verfügte über einige Erfahrung im „Untertauchen“ auf der Flucht vor der Polizei. Das Trio konnte sich im Thüringer Heimatschutz diese Erfahrung aneignen.