Sommerpause beendet, und Verteidiger von Ralf Wohlleben greift Belastungszeugen an
Der heutige erste Verhandlungstag nach der Sommerpause verlief unspektakulär. Zunächst wurde ein Taxifahrer befragt, der nach den bisherigen Ermittlungen Beate Zschäpe am 16.6.2011 frühmorgens zum Bahnhof gefahren hatte, von wo aus sie ins niedersächsische Haste gereist sein soll, um von dem Mitangeklagten Gerlach einen Reisepass in Empfang zu nehmen. Die Erinnerung des Zeugen entsprach allerdings nicht den bislang bekannten Angaben in einem polizeilichen vermerk über seine Zeugenvernehmung. Der Zeuge meinte nun, er habe Zschäpe zum Bahnhof gefahren, kurze Zeit später habe er dann sie, Böhnhardt und Mundlos wieder in die Frühlingsstraße zurückgefahren. Es bleibt abzuwarten, ob die Vernehmung des Polizeibeamten, der damals die Vernehmung durchgeführt hat, hier Klarheit schafft.
Danach wurde die Vernehmung eines Zeugen fortgesetzt, der bereits am 29.4.2015 und 20.07.2015 befragt worden war. Dieser Zeuge hatte angegeben, in dem 1997 in Jena durchgeführten Strafverfahren u.a. gegen Uwe Böhnhardt für diesen eine Falschaussage gemacht zu haben. Unter anderem diese Falschaussage hatte damals für einen Freispruch Böhnhardts gesorgt. Darüber hinaus hatte der Zeuge nun angegeben, dass auch Zschäpe und Wohlleben an dieser Tat beteiligt waren. Folgerichtig versuchte die Verteidigung Wohlleben heute, den Zeugen als Lügner darzustellen und beantragte im Anschluss an die Vernehmung die Vereidigung „zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage“. Bei der Begründung des Antrages verstieg sich Verteidiger Klemke zwar in zahlreiche Superlative, konnte aber nicht darlegen, warum die teilweise von einander abweichenden Angaben des Zeugen in den zahlreichen Vernehmungen auf eine bewusste Falschaussage hinweisen sollen. Dagegen stellte die Nebenklage deutlich, dass die Aussagen des Zeugen im Kern über alle Vernehmungen hinweg konstant war. Nebenklagevertreterin von der Behrens fasste zusammen: „Dass der Zeuge dann hier den Mut aufgebracht hat, das hier detailliert und konkret zu berichten, das ist ihm hoch anzurechnen.“ Nach einigem Hin- und her wurde der Antrag der Wohlleben-Verteidigung dann auch abgelehnt.
Erstaunlich war in diesem Zusammenhang, dass die Verteidigung Zschäpe diesem Zeugen, der ihre Mandantin als Mittäterin einer der frühen Taten der Gruppe belastete, kein besonderes Interesse entgegenbrachte.