Ablehnung weiterer Beweisanträge – OLG verweigert weitere Aufklärung
Die ersten ZeugInnen heute waren zwei PolizeibeamtInnen, die den Taxifahrer befragt hatten, der angab, er habe im Juni 2011 Beate Zschäpe von der NSU-Wohnung in Zwickau zum Bahnhof gefahren – diese Fahrt entsprach einer Internetrecherche auf dem Rechner Zschäpes zu einer Zugverbindung zum Wohnort des Angeklagten Gerlach (vgl. den Bericht vom 02.09.2015). Sie gaben an, der Zeuge habe seine Erinnerung so geschildert, wie in ihrem Vermerk niedergelegt – er habe Zschäpe am Morgen des 16.6.2011 morgens zum Bahnhof gebracht, außerdem habe er einige Wochen vorher einmal Uwe Böhnhardt gefahren. Die Versuche von Zschäpe-Verteidiger Rechtsanwalt Stahl, Widersprüche in die BeamtInnen hineinzufragen, zeichneten sich wieder einmal mehr durch Aufgeregtheit als durch Substanz aus. Weiterlesen