23.01.2018

Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben – verzweifelte Versuche, Alternativtäter zu präsentieren.

Zum Beginn des Verhandlungstages stellte die Verteidigung Wohlleben ihren angekündigten Beweisantrag: Jug Puskaric und Sven Rosemann, beide aktiv in Neonazi-Szene und Rotlichtmilieu, sollen als Zeugen geladen werden, sie würden bestätigen, dass sie und nicht Wohlleben und Schultze die Mordwaffe Ceska besorgt hätten. Die genannten werden dies indes wohl kaum bestätigen – und auch ansonsten spricht inhaltlich nichts für die Richtigkeit der These der Verteidigung.

So beantragte die Bundesanwaltschaft, den Antrag abzulehnen – tat dies aber, wenn auch wortgewaltig, so doch praktisch allein mit Förmeleien und ohne jeden inhaltlichen Tiefgang. So war es wieder einmal an Nebenklägervertreter Hardy Langer, den Ermittlungsbehörden auf die Sprünge zu helfen und anhand der zu Puskaric und Rosemann bekannten Tatsachen darzustellen, warum gar nichts für eine Besorgung der Tatwaffe durch diese beiden spricht. So hatte etwa die Verteidigung ihren Antrag zentral darauf gestützt, ein anderer Zeuge habe bei Rosemann einmal eine Ceska 83 gesehen – aber verschwiegen, dass diese Waffe auf Grund technischer Merkmale, insbesondere eines verkürzten Laufes, in keinem Fall als die Tatwaffe der Ceska-Morde in Betracht kommt.

Der Sitzungstag endete bereits kurz nach halb zwölf, weil die Verteidigung noch auf diese Stellungnahmen erwidern will. Da die Verteidigung zudem der Meinung ist, für diese Erwiderung mehr Zeit zu benötigen, beginnt die Hauptverhandlung morgen erst um 12 Uhr.