24.01.2018

Weitere Verzögerungen wegen des Beweisantrags. Morgen keine Verhandlung.

Heute erwiderte die Verteidigung Wohlleben auf die Stellungnahmen zu ihrem Beweisantrag von gestern. Warum die Verteidigung für diese Stellungnahme so lange Zeit benötigt hat, ergab sich nicht – denn die Erwiderung bestand im Wesentlichen aus Banalitäten, haltlosen Spekulationen sowie der Behauptung, die Beweisaufnahme im Prozess habe die Besorgung der Waffe durch Wohlleben und Schultze nicht ausreichend bewiesen – was das Oberlandesgericht und auch der Bundesgerichtshof in mehreren Beschlüssen zur Haftfortdauer bereits widerlegt haben.

Das Gericht entschied heute nicht über den Antrag und wird dies auch morgen nicht tun. Stattdessen setzte es den Verhandlungstag morgen ab, es geht also erst am nächsten Dienstag, 30.01., weiter. Wenn das Gericht – wie zu erwarten ist – den Beweisantrag ablehnt, steht zu befürchten, dass die Verteidigung erneut mit einem Befangenheitsgesuch reagieren wird und dass damit so eine weitere Prozesswoche vertan wird.

Der Gesundheitszustand des Angeklagten Wohlleben wurde diese Woche nicht thematisiert, wahrscheinlich hat das Gericht diese Frage in der letzten Woche außerhalb der Verhandlung geklärt.

Am Rande des Verhandlungstages wurde bekannt, dass die Schwester von Süleyman Taşköprü ihren Anschluss als Nebenklägerin zurückgenommen hat – sie hatte nach dem reaktionären Plädoyer ihrer Rechtsanwältin Wierig deren Entpflichtung beantragt, Wierig hatte sich dem verwehrt. Mit dem Rückzug der Nebenklägerin hat diese Frage nun erledigt.