Heute keine Plädoyers
Heute konnten keine Plädoyers gehalten werden, der Senat beschäftigte sich erneut nur mit den Rückenschmerzen von Ralf Wohlleben. Dieser sollte gestern in der JVA untersucht werden, heute war (erneut) ein medizinischer Sachverständiger anwesend, um zum Zustand Wohllebens ein Gutachten zu erstatten.
Die Verteidigung Wohlleben beantragte, dafür die Öffentlichkeit auszuschließen. Das wäre an sich nichts Besonderes, in der Tat sind ja Details des Rückenleidens Wohllebens für die Öffentlichkeit eher weniger interessant. Allerdings müsste nach dem Gesetz dann, wenn die Öffentlichkeit für das Gutachten ausgeschlossen würde, dies auch für die (weiteren) Plädoyers geschehen. Diese Regelung hatte der Gesetzgeber zum Schutz von Opfern schwerer Straftaten eingeführt – deren Gesundheitszustand sollte auch in den Plädoyers nicht öffentlichkeitswirksam ausgebreitet werden. Dem Wortlaut des Gesetzes nach findet die Regelung aber auch hier Anwendung. Weiterlesen