11.01.2018

Heute keine Plädoyers

Heute konnten keine Plädoyers gehalten werden, der Senat beschäftigte sich erneut nur mit den Rückenschmerzen von Ralf Wohlleben. Dieser sollte gestern in der JVA untersucht werden, heute war (erneut) ein medizinischer Sachverständiger anwesend, um zum Zustand Wohllebens ein Gutachten zu erstatten.

Die Verteidigung Wohlleben beantragte, dafür die Öffentlichkeit auszuschließen. Das wäre an sich nichts Besonderes, in der Tat sind ja Details des Rückenleidens Wohllebens für die Öffentlichkeit eher weniger interessant. Allerdings müsste nach dem Gesetz dann, wenn die Öffentlichkeit für das Gutachten ausgeschlossen würde, dies auch für die (weiteren) Plädoyers geschehen. Diese Regelung hatte der Gesetzgeber zum Schutz von Opfern schwerer Straftaten eingeführt – deren Gesundheitszustand sollte auch in den Plädoyers nicht öffentlichkeitswirksam ausgebreitet werden. Dem Wortlaut des Gesetzes nach findet die Regelung aber auch hier Anwendung. 

Das Gericht entschied die Frage noch nicht, sondern beendete die Sitzung gegen Mittag „im Hinblick auf den Gesundheitszustand“ Wohllebens. Damit können die letzten Plädoyers der Nebenklage erst nächste Woche gehalten werden.

Die Verteidigung Wohlleben kündigte an, nächste Woche einen Beweisantrag zu stellen – sie wird erneut versuchen, eine alternative Lieferkette für die Ceska-Mordwaffe darzustellen und so Wohlleben vom Vorwurf, diese geliefert zu haben, zu entlasten. Es ist nicht zu erwarten, dass dieser Antrag Erfolg haben wird – nicht zuletzt hat ja Wohlleben selbst in seiner Einlassung die äußeren Umstände der Lieferung durch Schultze und ihn weitgehend eingestanden, und auch die jetzt benannten „neuen“ Beweismittel sind eher Ausdruck der Verzweiflung der Verteidigung.

Am Rande der Sitzung teilte das Gericht geplante weitere Verhandlungstermine von September 2018 bis Januar 2019 mit. Das bedeutet aber nicht, dass das Verfahren auch solange dauern wird, vielmehr folgt das Gericht seiner Routine, immer am Ende einer längeren Unterbrechung die Termine für nach der darauffolgenden Unterbrechung, hier also den Sommerferien, mitzuteilen. Es tat dies aber ausdrücklich nur „höchst vorsorglich“ und mit dem Hinweis, dass es von einem deutlich früheren Ende des Verfahrens ausgeht.