23.10.2013

Zum Mord an Mehmet Turgut

Heute begann endlich die Beweisaufnahme zum Mord an Mehmet Turgut in Rostock – die betreffenden Zeugen waren mehrfach abgeladen worden, zuletzt wegen der Befangenheitsgesuche der Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben. Geladen waren zum einen mehrere Polizeibeamte.

Der Tatortermittler berichtet von seiner anscheinend sehr sorgfältig durchgeführten Arbeit. Sein Fazit: „Die sind nicht gekommen, um zu rauben oder irgendetwas, die sind nur gekommen, um zu töten.“

Mehrere seiner Kollegen berichteten von den Ermittlungen und bestätigten das Bild, das schon aus anderen Taten bekannt ist: Der Polizei war zwar einerseits schon früh klar, dass auch dieser Mord mit der Ceska-Pistole begangen worden war und daher Teil der Mordserie war. Andererseits wurden trotzdem die Ermittlungen lange Zeit nur in Richtung angeblicher Verdachtslagen gegen die Familie Turgut und die befreundete Familie des Imbissbetreibers geführt. Konkrete Hinweise auf ein ausländerfeindliches Motiv habe es nicht gegeben, so der Ermittlungsführer – in einer Pressemitteilung der Polizei schon kurz nach der Tat wurde daraus die Behauptung, ein ausländerfeindlicher Hintergrund könne „derzeit ausgeschlossen werden.“

Der Betreiber des Imbisses, der wenige Minuten nach der Tat den sterbenden Mehmet Turgut auffand, schilderte anschaulich das Leid der Familie Turgut wie auch sein eigenes. Er selbst hat seinen Imbiss aufgegeben und nie wieder einen Fuß dorthin gesetzt. Er schilderte auch, dass er von der Polizei sehr lange vernommen wurde, ihm immer wieder gesagt wurde, „Du weißt alles“ und er wie ein Beschuldigter behandelt wurde.

Den Antrag der Nebenklägervertreterin Rechtsanwältin Basay, die Akten aus dem Verfahren gegen den Verfassungsschutz-Mitarbeiter Temme beizuziehen, wurde abgelehnt: Der Senat sah keine Relevanz für das Urteil im Münchener Verfahren. Dieser Beschluss sorgte bei der Nebenklage für Unverständnis, liegt doch die Bedeutung des Zeugen auf der Hand. Rechtsanwältin Basay kündigte für morgen eine Stellungnahme zu dem Beschluss an.