Verlesung von Dokumenten und erneute Verweigerung weiterer Aufklärung
Das Gericht verlas mehrere Dokumente aus den Akten. Darunter war etwa ein Vermerk eines Polizisten, der Beate Zschäpe im Sommer 1997 auf dem Weg zu einer Tagung in Hetendorf auf dem Gelände des Neonazis und Rechtsanwalts Jürgen Rieger festgestellt hatte.
Des Weiteren war nach dem Antrag aus der Nebenklage zum möglichen Ausspähen der Synagoge in Berlin (vgl. den Bericht vom 26.10.2016) eine Liste jüdischer Einrichtungen in der vom NSU zusammengestellten Adresssammlung erstellt worden. Auch diese Liste, die über 200 Adressen umfasste, wurde heute verlesen. Sie stellt, zumal angesichts des bekannten Antisemitismus der NSU-Mitglieder, einen weiteren Hinweis darauf dar, dass diese Anschläge auf jüdische Einrichtungen grundsätzlich geplant hatten, auch wenn solche Pläne dann, soweit bekannt, nicht umgesetzt wurden. Weiterlesen