Verlesung von Dokumenten und erneute Verweigerung weiterer Aufklärung
Das Gericht verlas mehrere Dokumente aus den Akten. Darunter war etwa ein Vermerk eines Polizisten, der Beate Zschäpe im Sommer 1997 auf dem Weg zu einer Tagung in Hetendorf auf dem Gelände des Neonazis und Rechtsanwalts Jürgen Rieger festgestellt hatte.
Des Weiteren war nach dem Antrag aus der Nebenklage zum möglichen Ausspähen der Synagoge in Berlin (vgl. den Bericht vom 26.10.2016) eine Liste jüdischer Einrichtungen in der vom NSU zusammengestellten Adresssammlung erstellt worden. Auch diese Liste, die über 200 Adressen umfasste, wurde heute verlesen. Sie stellt, zumal angesichts des bekannten Antisemitismus der NSU-Mitglieder, einen weiteren Hinweis darauf dar, dass diese Anschläge auf jüdische Einrichtungen grundsätzlich geplant hatten, auch wenn solche Pläne dann, soweit bekannt, nicht umgesetzt wurden.
Das Gericht fuhr dann fort mit seiner Ablehnung aller Anträge, die auf eine weitere Aufklärung der Tatsachen rund um den NSU abzielen: u.a. lehnte es einen Antrag ab, mit dem bewiesen werden soll, dass V-Mann-Führer „Görlitz“ vor Gericht Lügen über seine Treffen mit dem V-Mann Carsten Szczepanski erzählte und so zu verbergen versuchte, dass der Verfassungsschutz Brandenburg im Interesse des „Quellenschutzes“ für Szczepanski eine konkrete Gelegenheit, den untergetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt auf die Spur zu kommen, vereitelte. Der Senat erklärte die Aussage von Görlitz – der vor Gericht einen so unglaubwürdigen Eindruck gemacht hatte, wie es selbst wenige Zeugen aus der Nazi-Szene vermochten (vgl. die Berichte vom 01.07.2015, 29.07.2015, 02.03.2016 und 16.06.2016) – für glaubwürdig und die Frage, ob das Verfassungsschutz die Auffindung der Untergetauchten vereitelt hatte, für irrelevant – ein Kommentar hierzu erübrigt sich.
Nächste Woche geht es am Dienstag weiter mit dem Sachverständigen Prof. Saß.