Weitere Befragung des Sachverständigen Prof. Dr. Saß
Heute wurde zunächst ein weiterer Polizeibeamter aus Jena vernommen. Dieser wirkte etwas wacher als seine Kollegen von den Vortagen, war dafür aber auch nur kurz im Staatsschutz gewesen und konnte daher ebenfalls wenig zu Ideologie und Tätigkeiten Ralf Wohllebens sagen. Interessant war seine Aussage, Wohlleben sei beim Staatsschutz „Chefsache“ gewesen und nur vom Leiter des Staatsschutzes bearbeitet worden.
Sodann ging es weiter mit dem Sachverständigen Prof. Dr. Saß: da die Verteidigung Zschäpe aktuell keine Fragen hatte, befragte der Vorsitzende ihn erneut. Insbesondere bat er Saß, noch einmal die Wahrnehmungen zu schildern, die seinem Gutachten zu Grunde liegen – was Saß dann über etwa zwei Stunden tat und damit nebenbei auch noch einmal den bisherigen Verfahrensablauf Revue passieren ließ. Da Saß in der nächsten Woche keine Zeit hat, wird seine Befragung erst am Dienstag, 07.02.2017 fortgesetzt werden.
Von Seiten der Nebenklage gab es einen weiteren Beweisantrag zu den Ereignissen um die Durchsuchungen der Garage am 26.1.1998, dem Tag des Untertauchens von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt: Zschäpe hatte behauptet, Böhnhardt habe ihr aufgetragen, die Garage „abzufackeln“, das habe sie aber nicht getan, weil sie Privatpersonen auf dem Garagengelände nicht gefährden wollte. Tatsächlich standen zu dem Zeitpunkt, zu dem Zschäpe an der Garage hätte ankommen können, schon eine Reihe von Polizeibeamten vor der Garage, die Zschäpe indes nicht erwähnt hatte – ein weiterer Hinweis auf die Unglaubhaftigkeit ihrer Einlassung.
In der nächsten Woche wird nur am Dienstag verhandelt werden.
Am Rande der Verhandlung wurden vorsorglich bestimmte Termine bis in den Januar 2018 bestimmt – auch wenn die Verhandlung sich derzeit äußerst zäh gestaltet, ist aber nicht davon auszugehen, dass diese tatsächlich benötigt werden, sondern nur aus reiner Vorsicht für den Fall der Fälle bestimmt wurden.