25.01.2017

Der Jenaer Staatschutz: „der passt auf, dass uns nichts passiert“. Und: rassistischer Antrag der Wohlleben-Verteidigung.

Zu Beginn dieses Verhandlungstages wurde die Vernehmung von Jenaer Polizeibeamten fortgesetzt, die zum Angeklagten Ralf Wohlleben und seinen Äusserungen und Aktivitäten zur sogenannten Ausländerpolitik und Aktivitäten der Kameradschaft Jena zum Thema „Ausländer“ in den 90er und frühen 2000er Jahren berichten sollten. Wiederum konnte der Beamte nichts von Belang mitteilen. Durch kurze Nachfragen konnte aber auch festgestellt werden, warum die Polizisten vor Ort nur von „Körperverletzungen Links-Rechts und Propagandadelikten“ Kenntnis hatten. Gefragt, ob er bei von Wohlleben für die NPD durchgeführten Konzerten Liedtexte mit rassistischen Inhalten festgestellt hatten, verneinte der damals für den polizeilichen Staatsschutz zuständige Polizist. Auf die Frage, ob sie damals überhaupt die Liedtexte auf strafbare Inhalte überprüft hätten, erwiderte er, das habe man damals nie gemacht. Kein Wunder, dass Wohlleben den Beamten dem damaligen NPD-Parteivorsitzenden mit den Worten „der passt auf, dass uns nichts passiert“ vorstellte. Auf eine Art wiederholt sich dies im Prozess. Es wird deutlich, dass die Beamten aus Jena einerseits versuchen, keine eigene Verantwortung dafür einzugestehen, was sich aus der Kameradschaft Jena heraus entwickeln konnte. Andererseits gab (und gibt) es aber auch keinerlei Interesse daran, die politische Arbeit der Nazis zu bekämpfen.

Im Anschluss sollte die Vernehmung des Sachverständigen Prof. Saß fortgesetzt werden. Die Zschäpe-Altverteidiger versuchten nunmehr zunächst, Saß dazu zu bringen, seine gesamten Notizen aus den von ihm besuchten Verhandlungstagen vorzulegen. Da Saß diese Notizen (mehr als 700 Blatt) nicht in München hat, solle die Befragung zunächst unterbrochen werden. Der Streit endete zunächst damit, dass der Vorsitzende ankündigte, morgen zunächst selbst seine Befragung des Sachverständigen fortzusetzen, und die Zschäpe-Verteidigung dagegen widersprach. Diese Auseinandersetzung wird morgen fortgeführt werden.

Im Anschluss wurde der Sachverständige Prof. Leygraf weiter befragt und erklärte auch den Wohlleben-Verteidigern, warum er weiterhin davon ausgeht, dass für den Angeklagten Schultze Jugendstrafrecht anzuwenden sei.

Zu allerletzt stellte RA Klemke für die Wohllebenverteidigung einen Antrag auf Einholung eines demographischen Gutachtens, das unter anderem beweisen soll, dass „das deutsche Volk in seiner bisherigen Identität im Jahre 2050 eine Minderheit gegenüber den Nichtdeutschen sein wird“. Eine größere Gruppe NebenklägervertreterInnen verließ bei diesen Ausführungen, durch die die Verteidigung den ideologischen Schulterschluss zu ihrem Mandanten und der bundesdeutschen Naziszene betreibt, den Raum. Wir veröffentlichen auf dieser Seite eine Presseerklärung der Nebenklage zu diesem Antrag.