19.01.2017 

Ein weiterer Hauptverhandlungstag, der keinen Aufklärungsgewinn brachte

Heute war erneut der Sachverständige Prof. Leygraf geladen (vgl. zu seinem letzten Auftritt den Bericht vom 11.01.2017). Auf Antrag der Verteidigung Wohlleben teilte ihm der Vorsitzende Richter Götzl etwa 2 Stunden lang mit, was die Angeklagten und ZeugInnen in der Hauptverhandlung über Carsten Schultze und die ihm vorgeworfene Tat ausgesagt hatten. Die Verteidigung Wohlleben gab an, sie wolle vielleicht die Informationen an den Sachverständigen noch ergänzen, brauche aber Zeit, um das zu prüfen. Leygraf wird daher nächste Woche noch einmal kommen müssen.

Es lässt sich nicht behaupten, dass dieser Tag das Verfahren irgendwie inhaltlich weitergebracht hätte – vor allem, weil das, was die ZeugInnen über Schultze gesagt haben, letztlich nicht relevant von dem abweicht, was Leygraf bereits seinem Gutachten zu Grunde gelegt hat. Dies sah anscheinend auch der Sachverständige selbst so, der sich nur sehr wenige Notizen machte.

Letztlich ging es dem Gericht, das Leygraf eigentlich letzte Woche schon mit Dank entlassen wollte, wohl darum, befürchtete Revisionsgründe seitens der Verteidigung Wohlleben zu vermeiden. Dabei lässt sich schon mit Fug und Recht bezweifeln, ob diese überhaupt ein rechtlich schützenswertes Interesse am Gutachten des Prof. Leygraf hat – denn der hat sich ja nicht etwa zur Glaubhaftigkeit Schultzes geäußert, sondern ausschließlich dazu, ob auf diesen Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.

Nächste Woche werden sich zum einen beide Gutachter – Prof. Saß und Prof. Leygraf – weiter äußern. Zum anderen werden – zurückgehend auf einen Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben – vier KriminalbeamtInnen aus Jena zu ihren Kenntnissen über die Ideologie des Angeklagten Wohllebens aussagen.