18.01.2017

Fortsetzung des Gutachtens von Prof. Saß

Die Fortsetzung des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Saß verzögerte sich erneut, erneut wegen einer Gegenvorstellung der Zschäpe-Altverteidiger. Der Gutachter konnte dann aber nach der Mittagspause weiter vortragen.

Neben den schon gestern vorgetragenen Aspekten verwies er u.a. auf die Fähigkeit Zschäpes zur Camouflage, zum Einnehmen von Alias-Rollen usw.

Zusammenfassend stellte er fest, in der Persönlichkeit Zschäpes bestünden dissoziale bzw. antisoziale und histrionische Züge, Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder andere psychische Erkrankung, die die Schuldfähigkeit hätte beeinträchtigen können, liegen aber, so Prof. Saß, eindeutig nicht vor.

Da er als Psychiater nicht entscheiden könne, ob die Einlassungen der Angeklagten zutreffen oder nicht, beantwortete er die Frage nach einer Gefährlichkeit Zschäpes, die Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung ist, alternativ: Stellen sich die Angaben Zschäpes als falsch heraus und werde die Anklage bestätigt, dann bestehen wichtige Anhaltspunkte dafür, dass Zschäpes Beteiligung an den Taten des NSU Ausdruck eines „tief eingeschliffenen inneren Zustands“ sind, so dass die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben sind. Interessant war insofern die Ergänzung des Gutachters, er sehe durchaus auch die Möglichkeit, dass Zschäpe ggf. wieder Personen finde, die bereit wären, mit ihr zusammen entsprechende Taten zu begehen – eine Einschätzung, die angesichts des massiven Anstiegs rassistischer Gewalttaten vor allem gegen Geflüchtete in den letzten Jahren leider sehr realistisch erscheint.

Stellten sich Zschäpes Angaben dagegen als wahr heraus, so Saß weiter, dann wäre die Frage ihrer Gefährlichkeit anders zu bewerten. Allerdings gebe es aus seiner Sicht eine Reihe von Hinweisen, die die Glaubhaftigkeit dieser Angaben insgesamt in Frage stellten: Die Erklärungen wurden nach langer Vorbereitung von den Verteidigern verlesen, nur einmal verlas Zschäpe selbst in knapper, unpersönlich wirkender Form eine kurze Erklärung. Fragen wurden nicht unmittelbar beantwortet. Nachdem Zschäpe die ursprüngliche Verteidigungsstrategie des Schweigens beendet hatte, wäre es naheliegend gewesen, jetzt wirklich offen zu reden. Auch widerspreche Zschäpes Durchsetzungsfähigkeit im Kampf mit ihren Verteidigern im Verfahren und die entsprechenden Beschreibungen durch Zeuginnen und Zeugen sowie weitere Hinweise der Eigencharakterisierung Zschäpes. Es gebe auch sonst keine Hinweise für eine Authentizität der Äußerungen Zschäpes, insbesondere keine emotionale Berührtheit durch die zuweilen sehr aufwühlenden Zeugenaussagen.

Als Zwischenfazit lässt sich also sagen, dass zum einen Saß die Einschätzung vieler Beteiligter, dass Zschäpes Einlassungen gar nicht überzeugend sind, zu teilen scheint, zum anderen, dass er für den Fall einer Verurteilung Zschäpes nach Anklage – und für die spricht die gesamte Beweisaufnahme – eine fortbestehende Gefährlichkeit Zschäpes attestiert.

Die Fragen der Beteiligten an den Gutachter sind für die nächste Woche vorgesehen. Morgen geht es erst um 11.30 Uhr weiter, dann mit dem Gutachter Prof. Leygraf (vgl. den Bericht vom 11.01.2017).