24.01.2017

Unbeholfene Befragung des Sachverständigen durch die Zschäpe-Verteidiger

Bevor heute die Befragung des Sachverständigen Prof. Saß fortgesetzt wurde, wurden zunächst zwei Polizeibeamte befragt, die in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren in Jena tätig waren. Beide erinnerten sich kaum, sie hätten vor allem mit „Auseinandersetzungen Rechts-Links“ und „Propagandadelikten“ zu tun gehabt. Ausländerfeindliche Aktivitäten des Angeklagten Wohlleben hätten sie nicht wahrgenommen. Es wurde allerdings deutlich, dass sie sich für solche auch nicht besonders interessiert hatten.

Im Anschluss stellte der Sachverständige Prof. Saß zunächst auf Frage der Bundesanwaltschaft nochmals fest, dass keinerlei Anhaltspunkt für eine Störung der psychischen Funktionen der Angeklagten Zschäpe durch Affektstörungen am Tag der Brandlegung in der Frühlingsstraße vorhanden sind.

Danach bot die Befragung des Sachverständigen durch den Wahlverteidiger Zschäpes, RA Borchert, einen negativen Höhepunkt des Prozesses: Borchert meinte, er könne den Sachverständigen anhand von Nachfragen zu Einzelheiten seines Gutachtens verunsichern und widerlegen. Borchert versuchte insbesondere die Auseinandersetzung des Sachverständigen mit den Erklärungen Zschäpes anzugreifen, die ja von den Rechtsanwälten Borchert und Grasel geschrieben waren und die Saß als wenig authentisch und ohne erkennbare Gefühlsäußerungen beschreibt. Diese Befragung gestaltete sich äußerst unbeholfen, sie gipfelte in der Frage, wie eine Darstellung in einer Erklärung denn hätte lauten müssen, damit Saß authentische Gefühlsäußerungen bejaht hätte.

Es machte den Eindruck, als habe Zschäpe Borchert die Textstellen aus dem Gutachten angegeben, die ihr nicht gefallen. Andererseits stellte Borchert keine einzige Frage, die auf Wissen aus den umfangreichen Akten basierte. Bereits am Anfang der Befragung wurde deutlich, dass diese Herangehensweise nicht geeignet ist, Saß erfolgreich anzugreifen, so dass sogar Zschäpe persönlich „eingriff“. Borchert hatte angegeben, bestimmte Passagen aus dem Brief Zschäpes an einen inhaftierten Neonazi stammten gar nicht von ihr, sie habe diese von einer Internetvorlage abgeschrieben, auch ein Bild davon abkopiert. Zschäpe meldete sich nun persönlich und bestätigte diese Angabe. Tatsächlich machte diese Angabe aber keinerlei Sinn, zumal der Sachverständige die Ausschnitte ohnehin nur am Rande gewürdigt hatte. Die Frage, wie Zschäpe in der Untersuchungshaft zu einer aus dem Internet stammenden Vorlage kam, blieb offen.

Als Borchert dann noch dem Sachverständigen vorhielt, er habe seine Einschätzung von Zschäpes Darstellung, Böhnhardt und Mundlos hätten ihre Situation und die Zukunftsaussichten durchgängig als desolat angesehen hätten („das Leben verkackt”), nur auf eine einzige Aussage in Zschäpes Erklärung gestützt – und als dann ein Nebenklagevertreter intervenierend klarstellte, dass dieses angebliche Zitat „der Uwes“ insgesamt dreimal in der Erklärung zu finden ist –, war endgültig die Luft raus und die Befragung schnell beendet.

Die Befragung wird morgen durch die „Altverteidiger“ Stahl, Sturm, Heer fortgesetzt.