02.08.2016

Wiederum zur Ideologie von Ralf Wohlleben

Zwei ehemalige Staatsschutzbeamte aus Jena, die jahrelang gegen die Mitglieder der Kameradschaft Jena bzw. des Thüringer Heimatschutzes ermittelt hatten, waren heute auf Antrag der Verteidigung Wohlleben geladen. Allerdings konnte nur einer von beiden vernommen werden, der andere war erkrankt.

Die Vernehmung geriet mal wieder zu einer zähen, ermüdenden Selbstdarstellung des Verteidigers Klemke, denn der Zeuge sagte keineswegs das aus, was sich die Verteidigung erhofft hatte. Er schilderte nicht, dass Wohlleben keine ausländerfeindliche Politik gemacht habe, sondern teilte mit, dass Wohlleben ab 1996 alle Aktivitäten der NPD und von Kameradschaften so organisierte, dass er selbst „clever“ im Hintergrund blieb, und nannte eine ganze Reihe von Beispielen für rassistische und ausländerfeindliche Aktionen. So musste Klemke mal wieder versuchen, den Zeugen als unglaubwürdig darzustellen. Und obwohl der sich zuvor mit Feststellungen wie der, „mit 2% Ausländeranteil in Thüringen“ sei die Situation nicht zu vergleichen gewesen „mit den Problemen in den alten Bundesländern“, als wenig links dargestellt hatte und von der „NPD und anderen rechtskonservative Parteien“ geredet hatte, versuchte Klemke ihm dennoch zu unterstellen, er habe Gewalt gegen die NPD gutgeheißen. Diese nutzlose Fragestunde verschlang trotz geringem Output viel Zeit, so dass nachmittags die Diskussion zu den Beanstandungen von Fragen durch Zschäpes Altverteidiger und die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zu den Anträgen der Nebenklage zur Ideologie Wohllebens (vgl. zu beidem dem blog von gestern) schon mit einem guten Teil Gereiztheit behandelt wurde.

Letztlich erläuterte die Nebenklage ihre von den Rechtsanwälten HeerStahlSturm beanstandeten Fragen. Bundesanwalt Diemer erklärte, wenn die Angeklagte Zschäpe die Stellung von Fragen erheblich erschwere, da nur en bloc Fragen gestellt werden könnten, dann müssten in einem solchen Fragenkatalog auch sehr weitreichende Fragen zulässig sein.

Anschließend beantragte die BAW, die Beweisanträge der Nebenklage zur nationalsozialistischen Ideologie, zum Rassismus und zum militanten Ausländerhass des Angeklagten Wohlleben abzulehnen – die politische Einstellung Wohllebens und damit auch sein Motiv für das Besorgen der Mordwaffe sei hinreichend belegt, für solche Beweisanträge daher kein Platz mehr. Damit lädt die Bundesanwaltschaft das Gericht ein, erneut einen Teil der Beweiswürdigung aus dem Urteil vorab in Beschlussform zu bringen. Sollte das Gericht die Anträge mit dieser Begründung ablehnen, bestünde kein Anlass mehr, mit weiteren Anträgen hinsichtlich Wohlleben nachzulegen.

Das Gericht geht nun in die Sommerpause. Der nächste Verhandlungstag findet am 31.8.2016 statt.