31.08.2016

Weitere Verlesung von Dokumenten, und Ablehnung weiterer Beweisanträge zu Wissen des Verfassungsschutzes

Am ersten Verhandlungstag nach der Sommerpause verlas das Gericht diverse Dokumente zu verschiedenen Aspekten des Falles.

Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Langer stellte einen Beweisantrag zu einem Angriff Jenaer Neonazis in 1998/1999, über den der Angeklagte Schultze berichtet hatte (vgl. den Bericht vom 21.07.2016). Langer brachte einen Bericht aus einer Lokalzeitung mit, der diese Tat betreffen könnte.

Die „Alt-VerteidigerInnen“ Zschäpes nahmen noch einmal Stellung zu den von ihnen beanstandeten Fragen der Nebenklage (vgl. die Berichte vom 01.08. und 02.08.2016), nahmen einige der Beanstandungen zurück, hielten an anderen fest – wiederum weitgehend ohne ernsthafte Begründung.

Schließlich lehnte das Gericht einen weiteren Beweisantrag der Nebenklage zur Kenntnis des Verfassungsschutzes von der Existenz einer Gruppe namens „NSU“ bereits im Jahr 2002 (Veröffentlichung der Danksagung im „Weißen Wolf“, vgl. den Bericht vom 13.07.2016) ab – setzt also seinen Kurs der verweigerten Aufklärung fort.