24.06.2013

Erste Einblicke in die Ermittlungen im Mordfall Özüdoğru

Nachdem letzte Woche die Einlassung des Angeklagten Schultze beendet wurde, begannen diese Woche die Zeugenbefragungen zum Mordfall Özüdoğru. Abdurrahim Özüdoğru wurde am 13.06.2001 in seiner Änderungsschneiderei in der Nürnberger Südstadt mit zwei Kopfschüssen getötet. Die Befragung der ermittelnden Polizeibeamten gab auch einen ersten Einblick in die Geisteshaltung, die es ermöglichte, dass die Mordserie des neonazistischen NSU lange als “Döner-Morde” bezeichnet und gegen die Opfer und ihr Umfeld ermittelt wurde: Während die Nachbarinnen und Nachbarn den Ermordeten alle als sehr freundlichen Nachbarn beschrieben, war es für den Beamten von der Spurensicherung, der die Leiche und den Tatort fotografiert hatte, sehr wichtig, mehrfach zu betonen, dass in der Schneiderei und der Wohnung des Ermordeten eine “gewachsene Unordnung” geherrscht habe; in seinem Bildbericht in der Ermittlungsakte finden sich weitere herabwürdigende Aussagen über türkische Menschen.

Eine Nachbarin, die 2012 in einer Vernehmung bei der Polizei angegeben hatte, Beate Zschäpe am Tatort gesehen zu haben, sagte in der Hauptverhandlung aus, sie traue sich nicht auszusagen, weil sie Angst habe, dass sie “einer wegmacht”. Ob Ihre alte Aussage verlässlich ist oder ob die Zeugin im Nachhinein Dinge durcheinander bringt, kann nur ein Blick in das Vernehmungsprotokoll von 2012 zeigen; dessen Beiziehung wurde von einer Nebenklägervertreterin beantragt.

Insgesamt gibt es keine direkten ZeugInnen des Mordes an Abdurrahim Özüdoğru. Die Tat wird aber anderweitig dem NSU zuzuordnen sein, u.a. über die verwendete Waffe und über die Videos, in denen der NSU seine Taten propagandistisch feiert.

Diese Bekenner-Videos – das sog. “Paulchen-Panther”-Video und zwei Vorgängerversionen – wurden während einer Pause zwischen den Zeugenvernehmungen gezeigt. Die Reaktionen auf Seiten der Angeklagten reichten von demonstrativem Desinteresse bei der Angeklagten Zschäpe und ihrer Verteidigung bis hin zu Betroffenheit beim Angeklagten Schultze.

Am Morgen des Verhandlungstages hatten NebenklägervertreterInnen zunächst noch einen Beweisantrag gestellt: In der vergangenen Woche hatte sich herausgestellt, dass Beate Zschäpe aus dem Gefängnis heraus Briefkontakt mit dem gewalttätigen Neonazi Robin Schmiemann hat. Dieser und ein Kontakt Schmiemanns sollen nun vernommen werden. Ziel des Antrags ist es, Kontakte zwischen den Neonazi-Szenen in Dortmund und Kassel – Orten zwei NSU-Morde – nachzuweisen. Insbesondere geht es um ein Treffen Dortmunder und Kasseler Neonazis, darunter auch V-Leute des Verfassungsschutzes, mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt während eines Rechtsrock-Konzertes in Kassel am 18.3.2006, wenige Wochen vor den Morden in Dortmund und Kassel.