Archiv für den Tag: 5. Juni 2013

05.06.2013

Die Erinnerungslücken des Carsten Schultze

“Sie haben gestern Ihren Ausstieg aus der Szene thematisiert. Ich frage mich gerade, Ausstieg woraus” – dieser Vorhalt des Vorsitzenden Richters Götzl an den Angeklagten Carsten Schultze steht beispielhaft für dessen Aussage am heutigen 6. Prozesstag im NSU-Verfahren.

Schultze hatte gestern gestanden, zusammen mit dem Mitangeklagten die Ceska-Pistole mit Schalldämpfer besorgt zu haben, mit der der NSU neun Migranten ermordet hatte. Heute berichtete Schultze, der bis 2001 in der Neonazi-Szene Jenas aktiv war, auch von weiteren Taten, die er damals begangen hat – u.a. habe er mit einigen “Kameraden” eine Döner-Bude umgeworfen, an einer anderen mehrmals die Scheiben eingeworfen, ein anderes zwei Menschen aus nichtigem Anlass zusammengeschlagen und -getreten und schwer verletzt.

Zu seinen damaligen inneren Einstellungen konnte – oder vielmehr: wollte – er keine konkreten Angaben machen. So nannte er als Motiv für die Sachbeschädigungen an den Dönerbuden etwa “Nervenkitzel und Action” gepaart mit Alkoholisierung. Erst auf mehrfache Nachfrage gestand er ein, dass er das nicht gemacht hätte, wenn es um eine Würstchenbude gegangen wäre, und dass vielleicht “ein gewisses Feindbild” eine Rolle gespielt habe – Worte wie Rassismus oder Ausländerfeindlichkeit kamen ihm, der behauptet, sich mit seiner rechten Vergangenheit auseinandergesetzt zu haben, dabei nicht über die Lippen. Auch ansonsten hatte Schultze, was seine Nazi-Zeit betrifft, eine deutliche Tendenz zur Verharmlosung. Seine Tendenz, so zu tun, als habe er damals keine eigenen Gedanken, keine politischen Ansichten gehabt, löste nicht nur bei der Nebenklage spürbaren Unmut aus, auch der Vorsitzende Richter wurde sichtbar ungeduldig.

All dies steigerte sich noch, als es um die zentrale Frage, die Ceska-Pistole ging. Hier wurde Schultze gefragt, was er sich denn dabei gedacht habe, eine solche Waffe – eine scharfe Waffe mit Schalldämpfer und Munition – zu besorgen, was er gedacht habe, was damit geschehen sollte. Auch hier behauptet er auch auf mehrfache Nachfrage, er könne sich nicht erinnern, was er damals gedacht habe.

Gegen Nachmittag wurde die Vernehmung auf Wunsch des Angeklagten unterbrochen. Ob morgen die Vernehmung Schultzes fortgesetzt wird oder zunächst der Mitangeklagte Holger Gerlach an der Reihe ist, ist noch unklar – die Verteidigung Schultzes hatte Bedenken angemerkt, weil der Gutachter Prof. Leygraf, der Schultze begutachten soll, nicht anwesend war.

Am Rande ging es erneut um die Frage von Prozessbeobachtern. Der Vorsitzende hatte am Vortag auf Antrag von NebenklagevertreterInnen zumindest ins Publikum gefragt, ob Prozessbeobachter von Polizei oder “Verfassungsschutz” anwesend seien. Den Antrag, dies auch heute zu tun und allgemein bei den Behörden anzufragen, welchen Auftrag diese Beobachter haben, wies das Gericht zurück: Es gebe keinen Anlass, eine Beeinflussung von Zeugen durch Prozessbeobachter zu befürchten. Diese Begründung ist wenig überzeugend, nachdem, wie berichtet, mehrere NebenklägervertreterInnen darauf hingewiesen hatten, dass es aus anderen Verfahren ganz konkrete Beispiele für solche Beeinflussung gibt.