Archiv für den Tag: 14. Mai 2013

14.05.2013

Endlich: Verlesung der Anklageschrift
Drohung des Vorsitzenden: Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße könnte abgetrennt werden

Nach der erneuten Unterbrechung der Hauptverhandlung letzte Woche wurden heute zunächst weitere Anträge der Verteidigung auf Aussetzung und Unterbrechung gestellt. Gerügt wurde unter anderem die Raumgröße, der beschränkte Zugang der Öffentlichkeit, die beengten Bedingungen im Gerichtssaal und mangelnde Akteneinsicht in die Unterlagen über die zweite Presseakkreditierung. Die meisten dieser Anträge wurden abgelehnt, über den letzten soll später entschieden werden.

Dann wurde endlich, von 15.37 Uhr bis 16.41, die Anklage verlesen. Über eine Stunde also benötigte Bundesanwalt Diemer, den 35-seitigen Anklagesatz zu verlesen. Das sogenannte wesentliche Ergebnis der Ermittlungen, das den größten Teil der insgesamt 488 Seiten starken Anklageschrift ausmacht, muss nicht verlesen werden.

Danach folgten zwei Einwände gegen die Besetzung des Gerichts, über die morgen entschieden werden soll.

Und wieder folgte der eigentliche Knaller kurz vor Schluss. Beinahe nebenher nahm der Vorsitzende ein Argument der Verteidigung auf, das diese einem Antrag eines Nebenklägervertreters entnommen hatte: Es melden sich immer noch Bewohner der Kölner Keupstraße als Nebenkläger, was die Platzprobleme verstärken könnte. Als Reaktion hierauf könnte dieser Teil der Anklage abgetrennt werden. Dies würde bedeuten, dass ein separates Verfahren alleine wegen des Bombenanschlages in der Keupstraße im Jahr 2004 geführt werden müsste. Völlig klar ist, dass ein solches Verfahren, wenn überhaupt, erst nach dem Abschluss des Münchener Verfahrens geführt werden könnte. Viel wahrscheinlicher wäre eine “Beerdigung” dieses Verfahrens durch Einstellung.

Eine Abtrennung wäre also nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Tatopfer in Köln, sondern auch ein klares Zeichen gegenüber allen Opfern des Nazi-Terrors, dass ihre Interessen vom OLG München mit Füßen getreten werden.

Die Hauptverhandlung wird morgen, am 15. Mai, fortgesetzt. Die Frage einer möglichen Abtrennung des Keupstraßenanschlages wird in der Hauptverhandlung thematisiert werden und wird hier im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen.