09.02.2017

Die Verteidigung Zschäpe fängt endlich mit der Befragung des Sachverständigen an – und verheddert sich prompt

Zu Beginn des Verhandlungstages lehnte das Gericht die Gegenvorstellung der Verteidigung Zschäpe von gestern ab. Die Zschäpe-Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm beantragten daraufhin – nach einer längeren Beratungspause – weitere 2 ½ Stunden Unterbrechung, um ein Ablehnungsgesuch gegen die Richter_innen wegen vermeintlicher Befangenheit zu formulieren. Indes kann nur die Angeklagte selbst die Richter_innen ablehnen, nicht die Verteidiger_innen ohne oder gegen deren Willen. Und auf Frage des Vorsitzenden teilte Zschäpe mit, dass sich Heer, Stahl und Sturm nicht mit ihr abgestimmt hatten.

Auch nach der Mittagspause blieben die Altverteidiger_innen bei ihrem Antrag, obwohl Zschäpe persönlich auf Frage des Vorsitzenden mitteilte, bei ihr habe sich nichts geändert. Das Gericht lehnte daher den Antrag auf Unterbrechung der Verhandlung ab. Heer, Stahl und Sturm ließen das Befangenheitsgesuch dann auch sein.

Es folgte eine sehr unbeholfen wirkende Befragung des Sachverständigen, zunächst durch Rechtsanwältin Sturm, dann durch Rechtsanwalt Stahl. Irgendwelche Aspekte, die Zweifel am wissenschaftlichen Vorgehen des Sachverständigen oder an seinen Schlussfolgerungen wecken könnten, ergaben sich hieraus nicht ansatzweise.

Man kann der Verteidigung allerdings auch wirklich keine geschickte oder gut vorbereitete Befragung attestieren – so warf etwa Rechtsanwalt Stahl anlässlich der Diskussion eines Aufsatzes, in dem Saß und sein Schüler Habermeyer zentrale wissenschaftliche Grundlagen entwickelt hatten, auf denen auch das Gutachtens beruht, ein, „den Aufsatz mit Habermas“ habe er gar nicht gelesen. Dass dann der Psychiater Saß noch den Juristen Stahl über die juristischen Fragen, etwa den im Gesetzeswortlaut bestimmten Beurteilungszeitpunkt, aufklären lassen musste, setzte dem peinlichen Schauspiel die Krone auf.

Saß‘ Befragung wird nächste Woche am Dienstag und/oder Mittwoch fortgesetzt werden.