06.08.2014

Zum Mord an Halit Yozgat: Massive Behinderung der Ermittlungen durch den Verfassungsschutz. Und: Temme wusste mehr, als er zugibt.

Am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause des Gerichts wurden auf Antrag der Nebenklage Yozgat zwei Kriminalbeamte aus Kassel zu den Ermittlungen im Mordfall Yozgat vernommen.

Aus den beiden Aussagen ergab sich zum einen eindeutig, dass der Verfassungsschutz die Ermittlungsarbeit der Polizei massiv behinderte. Insbesondere ging es um die V-Leute des VS-Mitarbeiters Temme, der am Tatort gewesen war und gegen den damals wegen Mordes ermittelt wurde. Die Kripo wollte nun seine V-Leute vernehmen. Die Verfassungsschützer verweigerten dies, boten aber in klassischer Geheimdienstmanier der Kripo an, die V-Leute könnten ja vom VS vernommen werden und Kripo-Beamte könnten „legendiert“ als VS-Mitarbeiter hieran teilnehmen – ein Vorschlag, den die Kripo ablehnte, wäre doch eine solche Vernehmung im Falle eines Gerichtsverfahrens praktisch nichts wert gewesen. Die Verfassungsschützer vertraten in Besprechungen mit der Kripo auch die Auffassung, es gäbe keinen Grund für eine Entlassung Temmes, vielmehr sei damit zu rechnen, dass er schon bald wieder aktiv für den VS arbeiten werde – dies wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, zu dem Temme Beschuldigter in einem Mordverfahren war und zu dem klar war, dass er über seine Wahrnehmungen am Tatort gelogen hatte. Für den Verfassungsschutz war also offensichtlich der Schutz ihres Mitarbeiters und einiger V-Leute um einiges wichtiger als die Aufklärung einer Mordserie.

Zum anderen ergab sich, dass Temme mehr von dem Mord an Halit Yozgat mitbekommen haben muss, als er bei der Polizei oder später vor Gericht zugegeben hat. Einer der Beamten berichtete von einem „kognitiven Interview“ eines Psychologen mit Temme, mit dem möglicherweise „verschüttete“ Erinnerungen hervorgeholt werden sollten. Das habe aber nichts erbracht, der Eindruck des Psychologen sei gewesen, dass Temme sich auf das Interview nicht eingelassen habe.

Insbesondere aber ergab sich, dass Temme bereits am Montagvormittag nach dem Mord einer Kollegin berichtet hatte, die Tatwaffe sei bereits bei mehreren anderen Morden eingesetzt worden. Dies konnte er aber zu diesem Zeitpunkt weder aus der Presse erfahren haben – die berichtete hierüber erst am Montagnachmittag – noch von Polizeibeamten – mit denen sprach er erst nach dem Gespräch mit der Kollegin. Wie die Nebenklage Yozgat richtig zusammenfasste, gibt es letztlich nur zwei Erklärungen: entweder hat Temme als Augenzeuge mehr von dem Mord mitbekommen, als er zugibt, und will dies aus irgendeinem Grund verschweigen – oder er hat Täterwissen. Das Gericht wird nicht umhinkommen, dieser Frage weiter nachzugehen.

Die Hauptverhandlung wird am 4. September fortgeführt.