15.03.2016

Zum NSU-Video und dem Zeitungsarchiv des NSU

Heute sagten zwei BKA-BeamtInnen aus, v.a. zum Entstehungsprozess des NSU-Videos und zu dem in der Frühlingsstraße gefundenen Archiv mit Zeitungsartikeln zu den Morden und Anschlägen des NSU.

Der erste Beamte konnte – trotz zahlreicher Störfeuer der Verteidigung und fahriger Befragung durch den Vorsitzenden – gut darstellen, dass das Video in mehreren Arbeitsschritten zwischen Mai 2006 und November 2007 erstellt wurde. U.a. wurde wohl im Juni 2006, also deutlich vor dem Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an ihrem Kollegen, eine Hand in das Video eingefügt, die einen Schuss auf einen Polizisten abgibt.
Seine Kollegin berichtete zu dem Archiv, in dem eine Vielzahl von Zeitungsartikeln zu den Taten des NSU, nach Tatdatum geordnet, gesammelt wurde. Auf zweien fanden sich Fingerabdrücke von Beate Zschäpe, ebenso eine DNA-Spur, die wohl ebenfalls Zschäpe zuzuordnen ist. Ebenfalls in der Frühlingsstraße 26 gefunden wurde ein „Drehbuch“ für das NSU-Video. Die handschriftlichen Notizen auf beiden Dokumenten stammen einem Gutachten zu Folge wohl von Böhnhardt und Mundlos.

Die Beamtin hatte weiter wiederhergestellte gelöschte Daten vom Rechner des Holger Gerlach ausgewertet – u.a. fanden sich darin diverse Dateien mit neonazistischem Inhalt sowie drei Bilder/Videos, die „Paulchen Panther“ zeigen. Ob dies einen Hinweis darauf darstellt, dass Gerlach von dem NSU-Video wusste, oder ob die Übereinstimmung zufällig ist, ließ sich nicht feststellen.

Die NebenklagevertreterInnen der Familie Yozgat stellten zwei Anträge auf Vernehmung von ZeugInnen und Verlesung von Dokumenten, die zeigen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg im Jahr 1998 die Ergreifung der drei Flüchtigen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos vereitelt hat: Deren V-Mann Szczepanski hatte mitgeteilt, dass Jan Werner eine Waffe für die drei Untergetauchten besorgen wolle, die demnach einen Überfall begehen und sich dann ins Ausland absetzen wollten. Das Landesamt aber weigerte sich, diese Information in geeigneter Form an die Polizei in Thüringen weiterzugeben, Grund: Quellenschutz für Szczepanski. Bei Weitergabe der Informationen hätten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt noch vor ihrer allerersten Tat festgenommen werden. Weiter benennt die Nebenklage Yozgat diverse Beweismittel dafür, dass der Verfassungsschützer Görlitz in diesem Zusammenhang in der Hauptverhandlung eine Falschaussage begangen hat.