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16.05.2017

Fragen an den Verteidigungs-Gutachter Prof. Faustmann

Heute stellten die Verfahrensbeteiligten Fragen an den Gutachter Prof. Faustmann, der von den Zschäpe-„AltverteidigerInnen“ Heer, Stahl und Sturm geladen worden war und sich methodenkritisch zum Gutachten von Prof. Saß geäußert hatte.

Als wesentlicher Kritikpunkt Faustmanns stellte sich ein Aspekt von Saß‘ Gutachten heraus, der in seiner Bescheidenheit durchaus wohltuend ist: Saß betont, dass die Psychiatrie eben keine Naturwissenschaft ist und dass die forensische Psychiatrie als eine Wissenschaft, die Prognosen für den Einzelfall erstellen soll, nicht frei von subjektiven Einschätzungen und Erfahrungswissen sein kann. Wesentliches Gütemerkmal eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens sei daher, dass es den Stoff ordnet und in sich stimmig und für den Empfänger – hier das Gericht – verständlich und nachvollziehbar ist.

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