Keine Abtrennung des Keupstraßen-Anschlags
Das Gericht teilt nach Beratung mit, dass derzeit nicht beabsichtigt ist, das Verfahren Bombenanschlag Keupstraße abzutrennen.
Eine umfangreichere Darstellung des Verhandlungstages folgt.
Das Gericht teilt nach Beratung mit, dass derzeit nicht beabsichtigt ist, das Verfahren Bombenanschlag Keupstraße abzutrennen.
Eine umfangreichere Darstellung des Verhandlungstages folgt.