Leugnen und Verharmlosen, Teil VII – Enrico Theile
Heute wurde erneut der Zeuge Enrico Theile befragt – er war nach den Ermittlungen am Verkauf der Ceska-Pistole, der NSU-Mordwaffe, an den Nazi-Szeneladen „Madleys“ beteiligt. Letztes Mal hatte es Streit um die Frage gegeben, ob Theile ein Auskunftsverweigerungsrecht hat. Heute entschied er sich, wie viele Zeugen vor ihm, auszusagen – und sich an nichts erinnern zu wollen.
Theile bestritt jede Verbindung zu dem Waffengeschäft. Jürgen Länger, ein weiterer Beteiligter an dem Waffengeschäft, sei ein Kumpel, den kenne er aus der Nachbarschaft. Auch den Schweizer Beteiligten an dem Waffengeschäft, Hans Ulrich Müller, kenne er schon lange, habe ihn auch mal im Urlaub in der Schweiz besucht. Er habe sich mit Müller auch einmal über das Fahndungsplakat wegen der „Döner-Morde“ unterhalten, der habe auch etwas von einer Hausdurchsuchung in der Schweiz erzählt. Mehr wollte er von dem Gespräch nicht erinnern – dabei blieb er auch, nachdem der Vorsitzende Richter ihm deutlich machte, dass er ihm die Erinnerungslücke nicht abkauft, und in diesem Zusammenhang auch eine frühere Verurteilung Theiles wegen Falschaussage ansprach. Auch an Gespräche mit Jürgen Länger oder mit Müller über Länger wollte Theile sich nicht erinnern.
Damit reiht sich Theile in die Reihe der „vergesslichen“ Zeugen aus der Naziszene und ihrem Umfeld ein, die mehr oder weniger geschickt lügen und behaupten, sich an nichts zu erinnern, auch wenn dies offenkundig Blödsinn ist. So behauptete Theile etwa, er habe nie Waffen gehabt, auch mit Müller seien Waffen nie Thema gewesen – dabei wurde gegen ihn mehrfach im Zusammenhang mit bewaffneten Straftaten ermittelt, 1997 Patronenhülsen gefunden und 2004 ein Schießkugelschreiber, dabei wusste er von einer Festnahme Müllers wegen Waffendelikten.
Theile hatte 2012 anscheinend Angst, im Zusammenhang mit dem NSU festgenommen zu werden, und gab dies in einer Zeugenvernehmung gegenüber der Polizei auch so an – heute wollte er auch davon nichts mehr wissen.
Der sichtlich genervte Vorsitzende unterbrach Theiles Vernehmung gegen 16 Uhr – sie wird an einem späteren Termin fortgesetzt werden. Klar ist, dass dem Zeugen, wenn er bei seiner Aussage bleibt, ein Strafverfahren wegen Falschaussage gewiss ist – allerdings wahrscheinlich erst nach Abschluss des Münchner Verfahrens.