20.01.2016

Zur Bedeutung der Angaben von Gerlach und Wohlleben

Zu Beginn des Sitzungstages teilte der Vorsitzende mit, dass Richterin am Oberlandesgericht Feistkorn in Pension und daher aus dem Senat ausgeschieden ist – damit tritt einer der beiden verbleibenden Ergänzungsrichter, Richter am Oberlandesgericht Kramer, in den entscheidenden Senat ein und wird an dessen weiteren Entscheidungen, insbesondere am Urteil mitwirken.

Einziger Zeuge heute war ein Staatsanwalt, der während der Ermittlungen bei der Generalbundesanwaltschaft tätig war. Er sollte zu der Frage aussagen, inwieweit die Angaben der Angeklagten Gerlach und Schultze die Ermittlungen voranbrachten. Der Zeuge berichtete, dies sei in großem Umfange der Fall gewesen, insbesondere der Haftbefehl gegen Ralf Wohlleben hätte nicht ohne die Angaben Gerlachs und Schultzes, die dann durch weitere Ermittlungen bestätigt wurden, beantragt werden können. Er verwies insbesondere auf die Angaben zu den von ihnen übergebenen Waffen und zu deren Herkunft, aber auch Gerlachs Darstellung der „Gewaltdiskussionen“ innerhalb der Kameradschaft Jena. Diese Angaben werden sicherlich bei der Frage, welche Strafe Gerlach und Schultze für die von ihnen eingestandenen Taten erhalten werden, von Bedeutung sein.

Versuche der Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben, vermeintliche Widersprüche oder Auffälligkeiten bei den Vernehmungen in den Zeugen hinein zu fragen, scheiterten.
Für morgen sind u.a. die Antworten der Verteidigung Zschäpe auf die Fragen des Gerichts angekündigt.