14.01.2016

German Angst? Ralf Wohlleben beantwortet dann doch lieber nicht alle Fragen

Die Fortsetzung der Befragung am heutigen Tag verlief zunächst schleppend. Der Vorsitzende stellte zunächst weitere Nachfragen zu der Erklärung Wohllebens vom 16.12.2015.

Im Wesentlichen bestätigte Wohlleben auch heute die zentralen Ergebnisse der bisherigen ihn belastenden Beweisaufnahme. Insbesondere gab er zu, Kenntnis von allen wesentlichen Unterstützungshandlungen für Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos gehabt zu haben – er wusste, wann wie viel Geld für die Untergetauchten gespendet wurde, er wusste, wer diese aufsuchte und Kontakt hatte, er gab an, er sei auch davon ausgegangen, dass die drei in Chemnitz wohnten. Insgesamt zeigte sich also erneut, dass Wohlleben eine sehr wichtige Rolle im Unterstützernetzwerk hatte – die versucht seine Verteidigung seit Beginn des Prozesses abzustreiten, die Beweisaufnahme ergibt aber eben etwas ganz anderes.

Der Vorsitzende beendete seine Befragung nach der Mittagspause. Wenig überraschend hatte die Bundesanwaltschaft keine und die weiteren Verteidiger nur wenige Fragen an Wohlleben.

Bevor das Fragerecht an die Nebenklage weitergegeben wurde, erklärte Verteidiger Klemke, Wohlleben werde keine Fragen des Nebenklagevertreters RA Hoffmann beantworten, weil die Nebenklagezulassung von dessen Mandantin fehlerhaft sei. Dieses Argument ist vorgeschoben und durchsichtig, hat doch das OLG im letzten Jahr den Antrag, die Zulassung der Nebenklägerin zu widerrufen, mit einer eindeutigen und glasklaren Begründung abgelehnt. Klemke bzw. Wohlleben befürchteten wohl, dass dieser eine harte Befragung nicht durchstehen würde. Insbesondere hatte Wohlleben bereits am 16.12.2015 die Frage RA Hoffmanns nach dem Password für eine verschlüsselte Festplatte, die im Rechner Wohllebens gefunden wurde, nicht beantwortet.

RA Hoffmann stellte dann mehrere Fragen nach diesem Passwort, nach Passwörtern für weitere verschlüsselte Dateien auf sowie nach der Identität eines NSU-Unterstützers – Wohlleben verweigerte die Antwort durch schlichtes Schweigen. Das Passwort für die Festplatte wollte er dann auch auf Nachfrage eines anderen Nebenklägervertreters nicht herausgeben. Er versuchte es erst mit seiner ursprünglichen Angabe, auf dieser Festplatte sei nur ein Backup seines Rechners, widersprach sich dann aber selbst, als er meinte, er befürchte, die Daten auf der Festplatte würden dann an die Presse gehen und da seien ja auch neue Bilder seiner Familie drauf. Auch hier zeigt sich, dass das Bild einer offenen Aussage, bei der alle Fragen beantwortet werden, bloße Propaganda der Verteidigung Wohlleben ist.

Mehrere VertreterInnen der Nebenklage machten in anschließenden Erklärungen deutlich, dass die gesamte Aussage Wohllebens um die Ergebnisse der bisherigen Beweisaufnahme herum konstruiert wurde – Wohlleben hatte an einigen Stellen sogar Fundstellen angegeben, an welchen Aktenbestandteilen sich seine Aussage orientiert. Soweit seine Aussage ihn entlasten soll, beschränkt sie sich zudem auf ein reines Leugnen und enthält kaum überprüfbare Angaben. Die Nebenklage kündigte aber Beweisanträge an, die u.a. seine Angaben zur Ideologie widerlegen werden.

Der verzweifelte Versuch Wohllebens, nach der eindeutigen bisherigen Beweisaufnahme das Ruder noch herumzureißen, ist damit vollständig gescheitert: Er hat objektiv die ihm vorgeworfene Beihilfehandlung zugegeben, sein Leugnen des entsprechenden Vorsatzes wird ihm das Gericht nicht abkaufen. Zudem hat er in der der Befragung an vielen Stellen seine Angaben aus der schriftlich vorbereiteten Erklärung relativiert. So hat er heute angegeben, er habe sich die Waffe gar nicht genau angesehen – in seiner vorbereiteten Erklärung hatte er noch behauptet, die habe ganz anders angesehen als die Tatwaffe Ceska.

Die Nebenklage fand auch deutliche Worte für die Darstellungen Wohllebens zur Ideologie, insbesondere zum Versuch, sich selbst und die Nazi-Szene als vollkommen gewaltfrei und als bloßes Opfer von Gewalttaten der linken Szene darzustellen. RA Hoffmann hierzu: „Die Demagogie, mit der jetzt hier vom Friedensengel Ralf Wohlleben die Rede ist, ist dieselbe, mit der man auch demonstriert hat für den Friedensflieger Hess.“