13.01.2016

Wohllebens Versuche, sich herauszureden, führen ihn in ein teilweises Geständnis

Heute wurde der Angeklagten Wohlleben vom Gericht befragt. Wohlleben hatte am 16.12.2015 eine umfangreiche vorbereitete Erklärung verlesen und angekündigt, Fragen zu beantworten (vgl. den Beitrag vom 16.12.2015). Die Befragung durch den Vorsitzenden Richter Götzl musste allerdings gegen 14.30 Uhr unterbrochen werden, denn Rechtsanwalt Klemke gab an, sein Mandant leide an Kopf- und Rückenschmerzen und könne sich nicht mehr konzentrieren. Klemkes Intervention kam kurz nachdem sich Wohlleben auf Fragen zur Beschaffung der Mordwaffe zunehmend um Kopf und Kragen geredet hatte.

Aber von Beginn: Der Vorsitzende beschränkte sich mit seiner Befragung darauf, Unklarheiten der von Wohlleben am 16.12.2015 verlesenen Erklärung nachzufragen. Am Vormittag ging es daher zunächst um den politischen Werdegang Wohllebens, die “Kameradschaft Jena”, den “Thüringer Heimatschutz” usw. Wohlleben hielt sich mit propagandistischen Aussagen überraschend zurück, bemühte sich vor allem, die Aktivitäten der diversen Neonazi-Gruppierungen als unspektakulär und vor allem als strikt gewaltfrei darzustellen. An ein oder zwei Stellen blitzte dann aber doch der Nazi-Propagandist durch, etwa wenn er auf die Frage nach dem Programm des “Nationalen Widerstands Jena”, der Nachfolgegruppe der “Kameradschaft Jena”, deren Selbstdarstellung verlas und geschichtsrevisionistische Thesen zu den Bombenangriffen auf Dresden verbreitete.

Gegen Nachmittag dann kam der Vorsitzende langsam zum Kern, nämlich zu der Beschaffung der Mordwaffe Ceska für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt, wegen derer Wohlleben auf der Anklagebank sitzt. Nachdem er anfangs noch betont hatte, er habe gar keine Waffe besorgen wollen und „die Drei” nur hingehalten, gab er dann doch nach und nach objektive Teile der Vorwürfe zu: Böhnhardt habe ihm gesagt, er solle doch mal im Szeneladen Madleys nachfragen, es könne schon sein, dass er das auch dem Angeklagten Schultze mitgeteilt habe, es könne auch sein, dass er Schultze gesagt habe, der solle sich dort auf ihn beziehen. Und ja, er habe die Waffe mit Schultze zusammen angesehen, auch den Schalldämpfer auf die Waffe geschraubt – er habe sich dabei aber nichts gedacht, sondern das für einen “Gimmick” gehalten, für ein einfaches Zubehörteil.

Damit schildert Wohlleben einen objektiven Geschehensablauf, der sehr stark der Schilderung Schultzes ähnelt: der hatte angegeben, Wohlleben habe ihn zum Betreiber des Madleys geschickt, wo er die Waffe auch erhalten habe. Dann habe er Wohlleben die Waffe gebracht und der habe ihn damit zu den Dreien geschickt.

Wohlleben streitet weiter ab, irgendwelche Kenntnisse davon gehabt zu haben, was mit der Waffe geschehen würde – er habe gedacht, Böhnhardt wolle sich damit selbst erschießen, er habe deswegen auch nicht mit Schultze oder anderen darüber gesprochen, weil die Suizidpläne eines Freundes kein schönes Thema gewesen seien. Nun vermag ja schon eine Einlassung, die am 251. Verhandlungstag, also nach dem größten Teil der Beweisaufnahme, abgegeben wird, nur schwer Glaubhaftigkeit auszustrahlen – umso mehr, wenn sie sich auf simples Bestreiten beschränkt und daher auch kein nachvollziehbarer verteidigungstaktischer Grund ersichtlich ist, sie nicht zu Beginn der Hauptverhandlung oder sogar direkt nach der Festnahme abzugeben. Wenn dann der Hauptinhalt einer solchen Erklärung direkt an die nur zwei Verhandlungstage zuvor abgegebene Erklärung Zschäpes anknüpft, Böhnhardt hätte sich umbringen wollen, so fällt es bereits schwer, sich mit dieser Aussage überhaupt ernsthaft auseinanderzusetzen. Wohllebens Verteidigungsstrategie setzt offensichtlich darauf, das Gericht für dumm verkaufen zu wollen.

Morgen wird die Befragung durch das Gericht und ggf. durch die anderen Prozessbeteiligten fortgesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob er bzw. seine Verteidigung dann den Versuch unternehmen wird, die Aussage von heute wieder „zurückzunehmen“.