Keine Fortsetzung der Befragung der Angeklagten – stattdessen Einführung weiterer Beweismittel, die zu ihrer Überführung beitragen
Wer heute weitere Aussagen von Zschäpe und Wohlleben erwartete, wurde enttäuscht: Wohllebens Befragung wurde auf Bitte seiner Verteidigung auf morgen verschoben. Die Verteidigung Zschäpe beantwortet Fragen ja ohnehin nur schriftlich und hat anscheinend auch zu den bisher wenigen Fragen des Vorsitzenden noch weiteren Besprechungsbedarf.
Das Gericht verlas daher einige Urkunden, vor allem zur Identifizierung von Fingerabdruckspuren, die zur Überführung von Zschäpe, Wohlleben sowie André Eminger beitragen.
Zunächst ging es um eine „Geburtstagszeitung“, die André Kapke von seinen „Kameraden“ geschenkt bekommen hatte und die deutliche Hinweise auf deren nationalsozialistische Gesinnung enthält. Obwohl „Wolle“ in der Zeitung als Herausgeber genannt ist, hatte Wohlleben in seiner Aussage behauptet, er habe mit der Erstellung der Texte nichts zu tun gehabt. Fingerabdruckspuren beweisen, dass er die Zeitung jedenfalls in der Hand gehabt hat.
Von Beate Zschäpe wurden mehrere Fingerabdrücke in dem Wohnmobil gefunden, in dem sich Mundlos und Böhnhardt am 04.11.2011 nach dem Banküberfall in Eisenach das Leben nahmen. Zschäpe hatte sich also in diesem Tatfahrzeug aufgehalten.
Fingerabdruckspuren von André Eminger schließlich fanden sich zum einen auf einem Protokoll einer Zeugenvernehmung von André und „Susann Eminger“ vom 11.01.2007 – die Polizei hatte damals wegen Diebstahls gegen einen anderen Bewohner des Hauses Polenzstraße 2 ermittelt, in dem Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt damals wohnten. Allen Erkenntnissen zu Folge handelte es sich bei der Frau, die in diesem Zusammenhang als „Susann Eminger“ aussagte, in Wirklichkeit um Beate Zschäpe – die also von André Eminger gedeckt wurde. Des Weiteren fand sich Emingers Fingerabdruck auf dem Mietvertrag für ein Wohnmobil am 22.09.2003 – diese Anmietung passt zum Raubüberfall des NSU auf eine Sparkasse in Chemnitz am 23.09.2013.
Im Anschluss verkündete der Vorsitzende weitere Beschlüsse, mit denen Beweisanträge der Nebenklage abgelehnt wurden, insbesondere zur Vernehmung des ehemaligen V-Mannes Tarif, Michael von Dolsperg geb. See. Das Gericht meint, die Fragen, ob Tarif den THS mit Anleitungen zum bewaffneten Kampf versorgt habe und ob er seinem V-Mann-Führer mitgeteilt habe, dass er nach einer Unterkunft für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gefragt worden war, hätten mit der Tat- und Schuldfrage in diesem Verfahren nichts zu tun. Für die Opfer des NSU spielt es allerdings eine erhebliche Rolle, ob die Morde des NSU durch eine schnelle Festnahme hätten verhindert werden können. Solche Fragen schieben sich die verschiedenen Institutionen bei der Aufklärung der Morde allerdings immer wieder gegenseitig zu – Aufklärung sieht anders aus.