17.12.2015

Zur Unterstützung und Verehrung des NSU durch André Eminger, und Wohllebens persönliche Verhältnisse im Kurzdurchlauf

Der heutige Verhandlungstag verlief kurz und relativ ereignislos. Ein BKA-Beamter stellte dar, welche Unterlagen für Vermerke zum Angeklagten Gerlach eingeholt wurden. Ein Teil der zu Grunde liegenden Mitteilungen bspw. des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind allerdings laut Auskunft der BAW „noch unterwegs“ zum Gericht.

Eine BKA-Mitarbeiterin gab an, in der Wohnung Eminger ein mit Bleistift oder Kohle gezeichnetes Portrait von Böhnhardt und Mundlos mit der in altdeutscher Schrift gehaltenen Aufschrift„Unvergessen“ sowie einer Rune gefunden zu haben. Das Bild hing an der Wand über einem Regal, so dass ein altarähnlicher Eindruck entstand. Der Angeklagte Eminger habe einen „heftigen Ausbruch“ gehabt, als sie fragte, ob er mit einer Sicherstellung einverstanden wäre, aus diesem Grunde seien nur Fotos gemacht wurden. Die etwas albern anmutende Heldenverehrung des immer noch schweigenden Angeklagten Eminger kann Aufschluss geben auf sein persönliches Verhältnis zu Böhnhardt und Mundlos. Der damals 18-jährige André Eminger hatte Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nach Angabe Mandy Strucks 1998, kurz nach dem Untertauchen, über Struck kennengelernt und nach der bisherigen Beweisaufnahme bis zum Suizid von Mundlos und Böhnhardt unterstützt. Eminger beschäftigt sich nach Angaben der Zeugin auch in der Untersuchungshaft mit Zeichnen, so dass die Vermutung nahe liegt, dass er seine Idole selbst verewigt hat.

Ein weiterer BKA-Zeuge berichtete von seinen Ermittlungen zu einem Konto des Angeklagten Eminger, von dem zwei vom NSU verwendete Bahncards bezahlt wurden. Für das Konto waren nur Eminger und seiner Frau Susann verfügungsberechtigt. Auch gegen Susann Eminger wird derzeit noch ermittelt, eine der drei (!) Fragen der Bundesanwaltschaft an Zschäpe war: „Welche Kenntnisse hatte Susann Eminger von den Taten?“

Die bereits gestern angekündigte Vernehmung Ralf Wohllebens zu seinen persönlichen Verhältnissen führte der Vorsitzende im Schnelldurchlauf durch, sie ergab nichts Bemerkenswertes. Das Gericht verabschiedete sich daher bereits um 11 Uhr in die Weihnachtsferien.

Die Verhandlung wird am Dienstag, den 12. Januar 2016 fortgesetzt.