Viele Themen und wenig Greifbares
Zunächst wurde heute ein Polizeibeamter vernommen, der eine Auswertung von Funkzellendaten des Smartphones von André Eminger am 4.11.2011 in Zwickau vorgenommen hatte. Demnach war von 09:41 Uhr bis 10:37 Uhr das Handy von Eminger in zwei Funkzellen eingebucht, die die Frühlingsstraße 26 versorgen. Mehr erbrachte die Auswertung nicht. Auffällig ist allerdings, worauf die Nebenklage hinwies, dass Zschäpe um 10.34 begann im Internet zu surfen, also kurz nachdem Eminger den Funkzellenbereich verlassen hatte. Dies
spricht für eine Anwesenheit Emingers am Morgen des 04.11. bei Zschäpe. Die Frage, warum diese relevanten Ermittlungen erste im September 2016 erfolgt sein, konnte der Beamte nicht beantworten.
Es folgte eine längere Stellungnahme der Altverteidiger Zschäpes, die der Auffassung sind, der Brief Beate Zschäpes an den Dortmunder Neonazi (vgl. Bericht vom 14.09.2016) dürfte nicht verlesen werden, weil er rechtswidrig zur Akte gelangt sei. Dieser Stellungnahme schloss sich nicht nur Wohlleben-Verteidiger Klemke, sondern auch Zschäpes Vertrauensanwalt Grasel an – der Streit unter den Zschäpe-Anwälten scheint sich also wirklich zu legen.