30.03.2017

Eine marschiert übers Kuckucksnest – Psycho-Antrag der Verteidigung Zschäpe

Inhaltlicher Höhe- bzw. Tiefpunkt des heutigen Verhandlungstages war ein Beweisantrag von Zschäpe-Verteidiger Grasel: der Psychiater Prof. Bauer, der Zschäpe an insgesamt vier Tagen in der U-Haft besucht hat, soll als Gutachter gehört werden zum Beweis der Tatsache, dass Zschäpe wegen einer „schweren dependenten Persönlichkeitsstörung“ zum Zeitpunkt der Taten nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Bauer stünde am nächsten Donnerstag zur Verfügung.

Dieser Antrag stellt die logische Konsequenz der Verteidigungsstrategie von Rechtsanwälten Borchert und Grasel dar, die Zschäpe als ahnungsloses, passives, jetzt eben auch: abhängiges Anhängsel von Böhnhardt und Mundlos zu präsentieren versuchen. Und da diese Strategie bisher erkennbar nicht funktioniert hat, legt die Verteidigung jetzt nach und kündigt im Antrag an, Zschäpe habe Bauer von „fortgesetzten schweren körperlichen Misshandlungen durch Uwe Böhnhardt“ berichtet – warum ihr das noch irgendjemand glauben soll, nachdem sie auch das über ein Jahr dauernde schriftliche Frage- und Antwortspiel mit dem Senat nicht genutzt hat, hiervon irgendetwas zu berichten, teilt die Verteidigung nicht mit.

Besondere Erfolgsaussichten hat der Antrag also sicher nicht – wobei auch unklar ist, ob die Verteidigung den Antrag wirklich ernst meint. Denn eine Verurteilung wegen zehn Mordtaten und diverser weiterer Gewaltdelikte bei gleichzeitiger Feststellung verminderter Schuldfähigkeit kann sehr leicht zur Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus neben einer langen Freiheitsstrafe führen – ob das Zschäpe lieber wäre als eine lebenslange Freiheitsstrafe, ob die Verteidiger sie auf diese Gefahr überhaupt hingewiesen haben, darüber ließe sich nur spekulieren, das ist aber aus Sicht der Nebenklage auch nicht relevant.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht mit dem Antrag umgehen wird. Einerseits zeigt das bisherige Vorgehen des Vorsitzenden, dass dieser an jeder inhaltlichen Angabe Zschäpes interessiert ist, was für eine Anhörung Bauers spricht. Auf der anderen Seite hat der Sachverständige Prof. Saß schon ein sehr umfassendes Gutachten zu Zschäpe, auch zu ihrer Schuldfähigkeit, abgegeben – mit dem Ergebnis, dass es an dieser keine Zweifel gibt. Rechtlich überzeugend wäre ein Vorgehen, wie es heute Nebenklagevertreterin Doris Dierbach vorgeschlagen hat: Anhörung Prof. Bauers zu dem, was Zschäpe ihm mitgeteilt hat, gefolgt von der Bitte an Prof. Saß, anhand dieser Schilderungen sein schon erstattetes Gutachten zu ergänzen.

Ansonsten brachte die Verteidigung Wohlleben heute ein Befangenheitsgesuch an gegen die RichterInnen, die gestern die Befangenheitsgesuche gegen den Vorsitzenden und einen Beisitzer abgelehnt hatten, mit der Begründung, in diesem Beschluss zeigten nunmehr diese RichterInnen ihre mangelnde Neutralität – ein weiterer Eintrag für die Kategorie „viel Lärm um nichts“.

Nächste Woche sind noch drei Verhandlungstage angesetzt, bevor das Gericht für zwei Wochen in die Osterpause geht. Bis dahin dürfte auch klar sein, ob das Gericht Prof. Bauer laden wird oder nicht.